Ein Oberstaatsanwalt bindet einen Stapel Gerichtsakten bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg zusammen. / Photo: DPA (dpa)
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Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung führt nach einem Medienbericht dazu, dass bundesweit mehr als 210.000 Strafakten überprüft werden müssen. Alleine im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen wären 60.000 Fälle (Stand 15. März 2024) erneut anzuschauen, wie eine Anfrage der „Deutschen Richterzeitung“ bei den Justizministerien der Länder ergab.

Länder befürchten Überlastung der Justiz

Hintergrund ist die im Gesetz vorgesehene Amnestieregelung für Altfälle. Aus den Ländern und vom Deutschen Richterbund (DRB), Herausgeber der Richterzeitung, gibt es daran Kritik. Sie befürchten eine Überlastung der Justiz. Der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert warb dagegen bei den Ländern dafür, den Weg für die umstrittene Legalisierung von Cannabis freizumachen.

„Für die Staatsanwaltschaften bedeuten die Amnestiepläne konkret, dass sie alle Strafakten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz nochmals händisch daraufhin auswerten müssen, ob die betroffenen Sachverhalte nach der neuen Rechtslage straflos wären“, sagte Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn der Deutschen Presse-Agentur. Es müsse ermittelt werden, ob es bei dem Betäubungsmittelverstoß um Cannabis ging und um welche Menge es sich dabei handelte.

Tausende Verfahren in den Ländern überprüfen

Nach der Umfrage der Richterzeitung müssen in Hessen infolge der Amnestieregelung für Altfälle 34.000 Verfahren überprüft werden. In Bayern sind es demnach 29.000 Fälle und in Baden-Württemberg 25.000. In der Hauptstadt Berlin mit rund 3,87 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern geht es um 3500 Verfahren.

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Das Gesetz kommt am 22. März in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren damit abbremsen.

Bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem Gesetz in Zukunft nicht mehr strafbar sind, sollen beim Inkrafttreten erlassen beziehungsweise eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.

Lauterbach weist Kritik zurück

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Kritik der Länder zurückgewiesen. Das Bundesgesundheitsministerium schätzt die Zahl der komplexen Verfahren, die kurzfristig gesichtet werden müssten, auf maximal 7500 bundesweit. Dabei gehe es um Fälle, in denen Straffällige wegen mehrerer Delikte inhaftiert wurden und geklärt werden müsse, wie sich eine Amnestie auf das Gesamturteil auswirkt. Vom Deutschen Richterbund hieß es, die genannten geringeren Zahlen bezögen sich lediglich auf Haftfälle und beträfen damit nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Aufwandes.

Künftig erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und einer Änderung zufolge bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Der öffentliche Konsum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden - konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es eine erste Bewertung unter anderem dazu vorliegen, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.

TRT Deutsch und Agenturen