Die Täter sind in scheinbar harmlosen Chaträumen für Kinder unterwegs - und in grausamen Tauschbörsen im Darknet. Sie erschleichen sich das Vertrauen kleiner Mädchen und Jungen, bahnen sexuelle Kontakte an und versuchen, an Fotos und Videos mit Missbrauchsszenen zu kommen. Schlimmste Sexualverbrechen passieren so versteckt vor den Augen der Eltern. Auch der Polizei sind bisher oft die Hände gebunden, selbst verdeckte Ermittlungen bringen sie nicht weiter. Ein neues Gesetz soll das ändern - doch es gibt moralische Bedenken.
Gefahr in Chaträumen und Tauschbörsen
Die Reform, die am Freitag im Bundestag beschlossen wurde, greift an zwei Stellen an, in sozialen Medien und im Darknet:
In Chaträumen, bei Facebook, Instagram, Snapchat oder TikTok, in Onlinespielen und Messengern geben sich Pädophile und Sexualstraftäter als Kinder aus. Sie knüpfen Kontakte zu echten Jungen und Mädchen, schreiben oft erst harmlose Nachrichten - doch bald fragen sie auch nach Handynummern, bitten um Nacktfotos und schließlich um ein gefährliches Treffen.
Mehr als jedes siebte Kind unter 14 Jahren sei Umfragen zufolge bereits Opfer sexueller Belästigung im Netz geworden, sagte der Unionsabgeordnete Thorsten Frei im Bundestag.
Schon jetzt schleichen sich Ermittler verdeckt und als Kinder getarnt in solche Chats ein - doch sie konnten zuletzt wenig tun, wenn jemand versuchte, mit ihnen anzubandeln. Denn bisher war das nicht strafbar, weil der Täter tatsächlich mit einem Erwachsenen kommunizierte. Dass er eigentlich davon ausging, einem Kind zu schreiben, spielte keine Rolle.
Künftig ist das anders: Bereits der Versuch eines sexuellen Kontakts wird strafbar. Die Täter handelten schließlich „in der gleichen schrecklichen Absicht, das Vertrauen eines Kindes für eine spätere Missbrauchstat zu gewinnen“, sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).
Auch in Tauschbörsen, wo grausamste Videos von Missbrauchsszenen zu Tausenden geteilt werden, bekommen Ermittler neue Möglichkeiten. Wie diese Internetseiten funktionieren, erklärte der Chef der Freiburger Kriminalpolizei vor kurzem im Bundestag mit einem einfachen Bild: „Ein Forum für kinderpornografisches Material im Darknet kann man sich wie ein Gebäude vorstellen, an dessen Eingang Sie als Eintrittskarte ein kinderpornografisches Foto oder einen Film vorzeigen müssen“, sagte Peter Egetemaier den Abgeordneten.
Fake-Videos: Ermittlungsmöglichkeiten werden ausgeweitet
Bisher kamen die Ermittler nicht in die Hinterzimmer, weil sie selbst keine Missbrauchsvideos hochladen durften. Das hält Lambrecht auch für gerechtfertigt: „Wir dürfen nie vergessen, dass hinter kinderpornografischen Bildern schreckliche Missbrauchstaten an Kindern stehen“, mahnte sie. Doch ohne Eintrittskarte bekamen die Ermittler auch keinen Zugang.
Künftig sollen sie sich - streng kontrolliert - mit künstlichen Missbrauchsvideos in die Foren einschleichen. „Diese computergenerierten Bilder sehen echten Bildern täuschend ähnlich, zeigen aber niemals echte Kinder“, sagte Lambrecht. Sie dürfen nur dann genutzt werden, wenn sich die Taten nicht anders aufklären lassen und ein Gericht zustimmt. Zur Herstellung dürfen keinerlei Abbildungen echter Menschen verwendet werden.
Experten halten die Ausweitung der Ermittlungsmöglichkeiten für enorm wichtig - so wichtig, dass einige Bedenken vom Tisch gewischt wurden. Bundestagsabgeordnete mehrerer Fraktionen beschrieben das Problem, durch die künstlichen Videos werde noch mehr Missbrauchsmaterial in Umlauf gebracht. Die Befürchtung ist, dass bei Pädophilen dadurch der Wunsch steigt, nicht nur Bilder anzuschauen, sondern selbst Kinder zu missbrauchen.
Schwerer als diese Bedenken wiege aber, dass man endlich eine Chance bekomme, an die Täter ranzukommen, war der Tenor im Bundestag. Auch der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, stimmt dem zu. Fake-Videos könnten aber nur als „ultima ratio“ gelten - „wenn die Hoffnung besteht, dass dadurch der Missbrauch eines Kindes aktuell beendet werden kann“.
Auch technisch steht die Polizei mit ihrer neuen Möglichkeit vor einer Herausforderung. Denn lebensechte Videos ohne Vorlage echter Menschen herzustellen, ist anspruchsvoll und funktioniert vor allem mit künstlicher Intelligenz. Die fiktiven Gesichter müssen Angst, Apathie oder Abscheu ausdrücken, die künstlichen Kinder etwa gefesselt und geschlagen werden.
Zahl der Straftaten steigt an
Die Deutsche Polizeigewerkschaft rechnet trotzdem damit, dass die Ermittlungen erleichtert werden. „Das wird auch Zeit, denn die Zahlen dieser Straftaten steigen an und die Täter konnten sich bisher relativ sicher fühlen“, erklärte der Bundesvorsitzende Rainer Wendt.
Im Jahr 2018 registrierte das Bundeskriminalamt rund 3462 Fälle, in denen jemand kinderpornografisches Material besaß oder erwarb. Zählt man Verbreitung und Herstellung dazu, waren es fast 7450 Fälle - Tendenz steigend.
„Täter lauern Kindern und Jugendlichen heute nicht mehr nur auf dem Schulweg auf, sondern immer häufiger im Internet“, sagte Familienministerin Franziska Giffey (SPD). Um sie besser zu schützen, sei neben besserer Strafverfolgung auch mehr Prävention nötig. Sie will Anbieter von Internetseiten, Spielen oder Apps dazu verpflichten, Vorkehrungen zu treffen - etwa Einstellungen, dass Kinder nicht angechattet werden können, oder einfache Meldesysteme, wenn Kinder verstörende Situationen im Netz erleben.
„Social Media und Onlinespiele gehören für Kinder und Jugendliche zum Alltag“, betonte sie. „Es darf nicht sein, dass sie dort sexuellen Übergriffen, Erpressung oder Bloßstellung [...] schutzlos ausgesetzt sind.“