Hasskommentare im Netz (Getty Images)
Folgen

Nach dem rechtsextremen Terroranschlag von Hanau sind einem Zeitungsbericht zufolge zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen befürwortender Kommentare im Internet eingeleitet worden. Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität habe 84 Verfahren angestrengt, sagte der Frankfurter Generalstaatsanwalt Helmut Fünfsinn den VRM-Zeitungen. Fünfsinn nannte die sympathisierenden Äußerungen im Netz „unerträglich“. Allerdings werde man die Tatverdächtigen nur in einigen wenigen Fällen identifizieren können. „Die fehlende Vorratsdatenspeicherung wirkt sich zweifelsohne negativ auf die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden aus“, beklagte er.

Im Mordfall Walter Lübcke ermittelten hessische Behörden 100 Hasskommentare. Sie standen alle im direkten Bezug zu Lübcke und der Tat.

Bei dem Blutbad in Hanau hatte ein 43-jähriger Deutscher am 19. Februar neun Menschen mit Migrationsgeschichte aus rechtsextremen Motiven erschossen. Weitere Menschen wurden verletzt. Der Rechtsterrorist soll auch seine Mutter getötet haben, bevor er sich selbst das Leben nahm.

dpa