Symbolbild: Richterhammer (AA)
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Ein Berliner Gericht hat den rechtsextremen Videoblogger Nikolai Nerling zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Außerdem muss der 42-Jährige, der sich selbst „Volkslehrer“ nennt, 3000 Euro Geldbuße als Auflage an die Amadeu Antonio Stiftung zahlen. Diese engagiert sich gegen Rassismus und Rechtsextremismus. Nerling sei „geschichtsrevisionistisch unterwegs“, sagte Richter Stephan Markmiller. Er spiele mit Provokationen und national-völkischer Gesinnung „auf der Rasierklinge der Strafbarkeit“ und teste Grenzen aus. Diese habe er in den vorliegenden Fällen überschritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nerling bekennt sich zur „rechten Szene“ Das Amtsgericht Tiergarten befand den 42-Jährigen am Freitag der Volksverhetzung in zwei Fällen, des Hausfriedensbruchs, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung und der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes schuldig. Nerling habe gezielt und bewusst Aufmerksamkeit gesucht, um in der rechten Szene anzukommen und bekannt zu werden, so der Richter.

Der Angeklagte hatte zuvor umfassend zu den Vorwürfen ausgesagt und sich zur „rechten Szene“ bekannt. Mehr als ein Dutzend seiner Anhänger waren zum Prozessauftakt gekommen. Der Prozess erfolgte unter verstärkten Sicherheitsvorkehrungen. Während der Verhandlung gab es keine Zwischenfälle. Nerling nutzte jedoch eine kurze Prozesspause, um vor dem Gerichtssaal Positionen der Volksverhetzerin Ursula Haverbeck zu vertreten, die den Holocaust leugnet.

Gericht bleibt unter der Forderung der Staatsanwaltschaft Ein Interview mit Haverbeck, in dem sie den Holocaust leugnete, hatte der Videoblogger im März 2018 auf einem Youtube-Kanal veröffentlicht. Vor Gericht sagte der 42-Jährige: „Mir war damals nicht bewusst, das dass, was sie sagte, strafbar sein könnte.» In einem anderen Fall habe Nerling in einem Video einen Mann bewusst in seiner jüdischen Identität angreifen wollen, so die Anklage. Der Angeklagte wies dies zurück. Einen weiteren Vorwurf, wonach er im Internet Bilder einer Person verbreitete, die den Hitlergruß zeigte, wollte Nerling als Kunstaktion verstanden wissen. „Ein wirklicher Schaden ist aus meiner Sicht nicht eingetreten», meinte er zu den Vorwürfen insgesamt. Das Land Berlin hatte den Mann vor mehreren Jahren aus dem Dienst als Grundschullehrer entlassen, weil er auf seinem Youtube-Kanal rechtsextreme Positionen vertreten hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von elf Monaten sowie eine Geldauflage von 3000 Euro gefordert. Nerlings Verteidiger hatte nur wenige Vorwürfe der Anklage bestätigt gesehen und auf eine Geldstrafe von 4000 Euro (100 Tagessätze zu je 40 Euro) plädiert.

dpa