Urteil (dpa)
Folgen

Das Amtsgericht Alsfeld hat am Dienstag einen Polizisten wegen des Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Medienberichten zufolge wurde er jedoch bezüglich rechtsextremer Inhalte freigesprochen, die er in einer Chatgruppe auf Whatsapp versendet hatte.

Der 46-Jährige habe dabei unter anderem Bilder von Adolf Hitler und Hakenkreuzen oder rassistische Nachrichten über Dunkelhäutige sowie Muslime abgeschickt. Das Gericht sehe diese Nachrichten zwar als volksverhetzende Inhalte an – doch der Tatbestand des Verbreitens sei mangels der dafür erforderlichen Öffentlichkeit nicht erfüllt. Das Gericht distanziere sich ausdrücklich von diesen Bildern, die jedoch in geschlossenen Gruppen geteilt worden seien. Deshalb sei auch der entsprechende Tatbestand nicht erfüllt.

Bei Hausdursuchungen waren zudem NS-Devotionalien, Waffen und Sprengstoff bei dem 46-Jährigen gefunden worden.

Der Polizeibeamte lehnte die gegen ihn gerichteten Rechtsextremismus-Vorwürfe ab. Er habe „keine rassistischen oder rechten Hintergedanken“ gehabt. Dass bei Hausdurchsuchungen Waffen und NS-Devotionalien festgestellt worden waren, begründete er damit, dass er „Hobby-Historiker“ sei.

TRT Deutsch