Bericht: „From the River to the Sea“ Ausschlussgrund für Einbürgerung / Photo: AA (AA)
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Das Teilen, Liken und Kommentieren des Slogans „From the River to the Sea“ kann nach Bewertung des Bundesinnenministeriums (BMI) ein Ausschlussgrund für die deutsche Staatsbürgerschaft sein. Das geht aus einem BMI-Dokument zu den „vorläufigen Anwendungshinweisen“ hervor, das vergangene Woche von Panorama und FragDenStaat veröffentlicht wurde.

Diese Parole mit gegebenenfalls auch dem Zusatz „Palestine will be free“ werden darin als mögliche Ausschlussgründe genannt – ebenso „Mit Seele und Blut erlösen wir dich, Aqsa“. Begründet wird das mit einer „historischen Verantwortung Deutschlands (...) für den Schutz jüdischen Lebens“.

Der Slogan „Vom Fluss bis zum Meer“ bezieht sich auf das Gebiet zwischen Jordan und dem Mittelmeer. Er wurde laut Historikern zuerst durch Revisionistische Zionisten verwendet – noch vor der Gründung Israels. Ab den 1960er Jahren benutzte demnach auch der palästinensische Widerstand diesen Ruf.

Bisher liegt keine eindeutige Strafbarkeit dieser Parole vor, wie unterschiedliche Urteile von Gerichten zeigen. Das Landgericht Mannheim etwa urteilte im Mai, der Ruf könne auch einen gemeinsamen Staat für Juden und Palästinenser meinen. Ganz anders urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf im September. Die Richter sahen in der Parole ein Kennzeichen von in Deutschland verbotener Gruppen wie Samidoun und Hamas.

Die sogenannten Anwendungshinweise des BMI sind zwar nicht bindend für die Behörden in den jeweiligen Bundesländern. Doch Experten zufolge orientieren sich die Länder normalerweise daran, um die Einbürgerung einheitlich zu regeln.

TRT Deutsch