Die Bundesländer wollen künftig Scan-Fahrzeuge gegen Falschparker einsetzen. Nach einem Bericht der Düsseldorfer „Rheinischen Post" (Dienstagsausgabe) geht aus einer Empfehlung der zuständigen Ausschüsse hervor, dass die Länder die Bundesregierung auffordern, zu diesem Zweck das Straßenverkehrsgesetz zu ändern. Erfahrungen aus Amsterdam und Paris zeigten, dass sich eine „regelkonforme Nutzung" des öffentlichen Parkraums „signifikant" erhöhe, heißt es demnach in der Empfehlung. Die Bundesregierung müsse daher die automatisierte Erfassung der Kennzeichen gesetzlich regeln.
Die Mitarbeiter der Kommunen könnten dem Papier zufolge durchschnittlich 50 Fahrzeuge pro Stunde auf Parkscheine oder Anwohnerparkausweise überprüfen. Bei Scan-Fahrzeugen fertigten Kamerasysteme Bilder der Kennzeichen an, die dann mit einer Datenbank abgeglichen würden, in der die Parkberechtigungen hinterlegt seien. „Mittels solcher fahrzeuggestützten Videokontrollen können bis zu 1000 Kennzeichen pro Stunde kontrolliert werden", heißt es in der Empfehlung weiter.
Das Kennzeichen sei ein personenbezogener Datensatz, sagte der ADAC-Verkehrsrechtsexperte Jost Kärger der „Rheinischen Post". „Für einen anlasslosen Scan braucht es eine Rechtsgrundlage, die noch fehlt. Das ist auch eine Frage für die Datenschutzbeauftragten der Länder."