Bayern: Die Daten von Gästen in Restaurants und Biergärten können von der Polizei eingesehen und verwendet werden. (dpa)
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Die Polizei in Bayern hat Daten von Gästelisten aus der Gastronomie in einzelnen Fällen auch zur Verfolgung eher kleinerer Delikte genutzt. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch in München vorlag. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung” darüber berichtet.

Der Antwort zufolge griffen die Beamten mit Stand Ende Juli in 24 Fällen auf die Gästelisten zurück, die Besucher etwa von Restaurants oder Biergärten ausfüllen. Dreimal ging es dabei um Betrug, je einmal um Diebstahl und Beleidigung. Viele Abfragen beziehen sich allerdings weiter auf gravierendere Fälle der Strafverfolgung, etwa Mord und Totschlag, gefährliche Körperverletzung oder Bedrohung.

Gaststätten sind verpflichtet, persönliche Daten ihrer Gäste zu sammeln, damit die Gesundheitsämter mit deren Hilfe im Falle einer Covid-19-Erkrankung weitere potenziell infizierte Personen identifizieren können. Vorfälle in mehreren Bundesländern, bei denen die Polizei die Gästedaten auch zur Strafverfolgung nutzte, hatten eine Diskussion darüber losgetreten.

dpa