Die Staatsanwaltschaft Hanau wird wegen des rassistischen Anschlags von Hanau nicht gegen Polizisten wegen unterlassener Hilfeleistung ermitteln. Nach den Vorermittlungen bestehe kein Anfangsverdacht einer Straftat, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Bei den Vorermittlungen ging es konkret um den Tod eines der Anschlagsopfer.
Hauptgrund für die Ablehnung weiterer Untersuchungen sei die Aussage des Rechtsmediziners, wonach der in einem Kiosk aufgefundene F. U. „binnen einer Minute nach der Schussabgabe“ durch den Attentäter seinen Verletzungen erlegen sei, erklärte die Anklagebehörde. Reanimationsversuche hätten keine Aussicht auf Erfolg gehabt. Schon allein deshalb sei der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung nicht erfüllt.
Bei dem rassistischen Anschlag im hessischen Hanau hatte der Täter am 19. Februar 2020 neun Menschen aus Einwandererfamilien erschossen und anschließend seine Mutter und sich selbst getötet.
22 Nov. 2021
Anschlag von Hanau: Kein Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte
Nach dem rassistischen Anschlag von Hanau waren Polizeikräfte beschuldigt worden, einem Verletzten nicht geholfen zu haben. Doch die Staatsanwaltschaft meint, es bestehe kein Anfangsverdacht einer Straftat wegen unterlassener Hilfeleistung.
epd
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