Nach einer viel kritisierten Koranverbrennung in Schweden hat der UN-Menschenrechtsrat gegen die Stimmen der Europäer und der USA sowie Costa Ricas eine Resolution verabschiedet. Darin wird die Koranverbrennung als Akt der Provokation verurteilt, der eine Verletzung der internationalen Menschenrechtsnormen darstellt. Unter den 47 Ratsmitgliedern gab es am Mittwoch 28 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen.
Mit der Annahme wurde für die nächste Sitzung des Rates eine Debatte darüber beschlossen, wie sich religiöser Hass zeigt, was dazu führt und wie dem entgegengewirkt werden kann. Andere konkrete Auswirkungen hat die Resolution nicht.
EU sieht in der Resolution die Meinungsfreiheit eingeschränkt
Im Namen der Europäischen Union sagte der belgische Botschafter, es sei schwierig, die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Aufstachelung zum Hass zu ziehen. Das erfordere eine delikate Balance, die mit dem Text der Resolution nicht gegeben sei. „Vielmehr wird versucht, das internationale Menschenrecht (...) grundlegend zu ändern, indem die strengen Bedingungen, die immer dann gelten, wenn Staaten das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken wollen, abgeschafft werden“, sagte der Botschafter.
Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte Volker Türk hatte beim Auftakt der Dringlichkeitsdebatte am Dienstag hetzerische Handlungen gegen Muslime und Angehörige anderer Religionen verurteilt. Er warnte aber davor, die freie Meinungsäußerung pauschal einzuschränken, um „religiöse Lehren vor kritischer Überprüfung zu schützen.“
Bei einer Demonstration in Stockholm war Ende Juni ein Koran vor einer Moschee angezündet worden. Mutwillige Koranschändungen gelten im Islam als blasphemisch.