Das österreichische Verfassungsministerium will bei Impfverweigerern, die die vorgesehene Strafe von bis zu 600 Euro nicht zahlen, die Summe vom Gehalt pfänden lassen. Das berichtete die Tageszeitung „Heute“.
Der österreichische Polizeigewerkschafter Hermann Greylinger hatte zuvor die Polizeikontrollen der Impfpflicht als sinnlos bezeichnet. Es gäbe einen rechtsfreien Raum gegenüber denjenigen, die ihre Strafe für Impfunwilligkeit nicht bezahlen. Für Zahlungsunwillige sei keine Ersatzhaft vorgesehen.
So läuft die Pfändung ab
Wer in Österreich in Phase 2 ungeimpft bei einer Kontrolle erwischt wird, erhält eine Strafverfügung von bis zu 600 Euro. Diese kann er innerhalb von 14 Tagen beanspruchen – oder sich impfen lassen. Passiert beides nicht, ist die Strafe rechtskräftig und muss innerhalb von zwei Wochen bezahlt werden.
Andernfalls folgt eine Mahnung mit einer erneuten 14-Tage-Frist. Dann ist im Exekutionsverfahren zunächst eine Gehaltspfändung vorgesehen – und zwar direkt beim Arbeitgeber, noch bevor der Impfunwillige das Geld auf dem Konto hat. Genügt das nicht, pfändet der Gerichtsvollzieher Fernseher, Laptop, Auto & Co. Erst beim Existenzminimum soll laut Ministerium Schluss sein.
Mehr zum Thema: Mehrheit für Impfpflicht in Österreich gilt als sicher
20 Jan. 2022
TRT Deutsch
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