In einem Erlass hat der österreichische Arbeitsminister Martin Kocher festgehalten, für welche Leistungen des AMS 3G gelten soll und ab wann sogar Streichungen des Arbeitslosengeldes denkbar sind. Wer sich wegen 3G weigert, einen neuen Job zu suchen, hat demnach künftig keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Für die Teilnahme an Zusammenkünften, die im Auftrag des AMS als Maßnahmen der Nach- oder Umschulung sowie zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt durchgeführt werden, muss ebenfalls ein 3G-Nachweis erbracht werden.
Auch bei Schulungen ohne Nachweis wird Geld gestrichen
„Beim AMS gelten dieselben Regelungen wie am Arbeitsplatz. Arbeitssuchende, die sich weigern, einen 3G-Nachweis zu erbringen, können nicht vermittelt werden und können daher auch kein Arbeitslosengeld erhalten", erklärte Kocher in einer Aussendung.
Wer im Kontext von Schulungen keinen Nachweis erbringt, verliert das Arbeitslosengeld für einen Tag. Generellen 3G-Verweigerern in Schulungen kann sogar für sechs Wochen das Arbeitslosengeld gestrichen werden.
Für vier Wochen gestrichen wird das Arbeitslosengeld, wenn der Arbeitsplatz wegen der 3G-Regel selbst gekündigt wird. Während des Parteienverkehrs im AMS gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
Das Ministerium betonte zudem, dass Stellen, für die ein Impfnachweis verlangt wird, nicht automatisch als unzumutbar gelten: „Verlangt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber eine Impfung, so müssen sich auch ungeimpfte arbeitslose Personen bewerben“, hießt es in der Aussendung. Dass Arbeitnehmer keine vom AMS genannten Stellen ablehnen konnten, für die eine Impfung verlangt wurde, hatte bereits im Sommer für Aufregung gesorgt.
Mehr zum Thema: Österreich: Jetzt kommt die 3G-Regel am Arbeitsplatz – und beim Skifahren
TRT Deutsch und Agenturen
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