Weil Deutschland EU-Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen noch nicht ganz umgesetzt hat, leitet die EU-Kommission ein Verfahren gegen die Bundesrepublik ein. Deutschland sowie 16 andere Mitgliedsländer der Europäischen Union hätten die vollständige Umsetzung der Bestimmungen der sogenannten CSR-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting) in nationales Recht bislang nicht mitgeteilt, hieß es von der Brüsseler Behörde. Die Umsetzungsfrist sei aber am 6. Juli abgelaufen.
Erster Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens
Die Kommission sendet nun einen Brief mit den Vorwürfen nach Berlin und in 16 andere Hauptstädte - unter anderem nach Madrid, Athen und Prag. Deutschland hat zwei Monate Zeit, darauf zu reagieren. Werden die Bedenken der Behörde nicht ausgeräumt, kann die Kommission eine sogenannte begründete Stellungnahme abgeben und damit den nächsten Verfahrensschritt einleiten. Am Ende eines sogenannten Vertragsverletzungsverfahrens kann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Geldbuße stehen.
Die EU-Richtlinie legt unter anderem fest, welche grundlegenden Informationen zu Klimaschutz, zum Energie- und Wasserverbrauch sowie zu Liefer- und Wertschöpfungsketten veröffentlicht werden müssen. Sie wird von bestimmten großen EU-Unternehmen zum ersten Mal rückblickend auf das Geschäftsjahr 2024 beachtet werden müssen.
Bundesregierung hat Gesetzentwurf schon beschlossen
Ziel der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es, Anlegern bei Investitionsentscheidungen zu helfen. Zudem hofft die EU, dass die Offenlegung von Informationen zur Nachhaltigkeit zusätzliche Investitionen und Finanzmittel mobilisiert, um den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu erleichtern.
Die Bundesregierung hatte Ende Juli den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der nun im Bundestag beraten werden muss, bevor er verabschiedet werden kann.