Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein erstinstanzliches Urteil aus dem Jahr 2018 gegen die Einstufung der PKK als Terrorgruppe aufgehoben. Als Grund listete der Gerichtshof am Donnerstag eine unzureichende Urteilsbegründung auf.
Der Stand des Urteils aus dem Jahr 2018 lasse den Erlass eines Endurteils nicht zu, erklärte das EU-Gericht. Es sei damals zu einer unzureichenden Urteilsbegründung gekommen. Deshalb wird der Fall nun als Rechtssache an das zuständige Gericht zurückverwiesen.
Die PKK hatte sich im Mai 2014 an den EuGH gewandt, um von den Beschränkungen befreit zu werden, die ihr aufgrund von verübten Terroranschlägen auferlegt worden waren. In der im November 2018 veröffentlichten Entscheidung des Gerichts wurde festgestellt, dass der Rat keine ausreichenden Beweise vorgelegt hatte, um die Terrorgruppe auf der Liste zu belassen.
Die EU-Strafverfolgungsbehörde Europol stuft die PKK als „ethno-nationalistische“ und „separatistische“ Terrororganisation ein. Die Behörde unterstrich in ihrem Bericht für 2020, dass die Gruppe immer noch europäische Länder für Propaganda, Rekrutierung und Fundraising-Aktivitäten nutze. Die PKK ist in der Türkei, der EU und den USA verboten.
Die PKK nutzt den EU-Raum seit 1999 als Rückzugsort. Die Aktivitäten der Gruppe werden trotz Verbot international nicht immer entschieden genug verfolgt. Darüber hinaus können PKK-nahe Gruppen einen weitgehend rechtmäßigen Status erlangen und so ihre Aktivitäten durchführen.
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