Fünf Tage nach Verabschiedung der EU-Asylreform im Europäischen Parlament ist Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nach Bulgarien gereist, um sich über die EU-Außengrenzen und andere migrationspolitische Themen zu informieren. Bei ihrer Ankunft in der südbulgarischen Stadt Plowdiw wurde sie von ihrem Amtskollegen, Innenminister Kalin Stojanow, empfangen.
Die auf dem Festland 259 Kilometer lange bulgarische EU-Außengrenze zu Türkiye wird seit 2017 komplett durch einen Stacheldrahtzaun gesperrt und mit Wärmebildkameras überwacht. Trotzdem wird sie häufig von Schutzsuchenden überquert.
Faesers schon länger geplanter Besuch in Bulgarien fällt in eine Zeit, in der das südosteuropäische Land in einer politischen Krise steckt. Bulgarien hat seit vergangenem Dienstag eine Übergangsregierung und wird am 9. Juni zum sechsten Mal binnen drei Jahren ein neues Parlament wählen.
Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellten 2023 in Deutschland 329.120 Menschen erstmals einen Asylantrag, rund 50 Prozent mehr als im Vorjahr. Die meisten von ihnen kamen aus Syrien, Türkiye und Afghanistan. Im ersten Quartal dieses Jahres wurden 65 419 Erstanträge gestellt, rund 19 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Ein Grund für den Rückgang dürften die stationären Grenzkontrollen an den Grenzen zu Tschechien, Polen und der Schweiz sein, die Faeser Mitte Oktober angeordnet hatte. Durch die Grenzkontrollen wurden ihren Angaben zufolge seither mehr als 700 Schleuser festgenommen und 17.600 unerlaubte Einreisen verhindert.
Bulgarien im Schengen-Raum – aber nur teilweise
Bulgarien war am 31. März dem Schengen-Raum beitreten, allerdings nur mit Grenzkontrollfreiheit für Luft- und Seegrenzen. Einen Zeitplan für die Einführung der Schengen-Regeln auch an den Landgrenzen gibt es nicht.
An den EU-Außengrenzen sollen nun Vorbereitungen getroffen werden, damit die Regeln der nach jahrelangem Streit beschlossenen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in spätestens zwei Jahren greifen. Die Reform sieht unter anderem vor, dass Asylgesuche von Menschen aus Herkunftsstaaten mit einer EU-weiten Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent bereits in Auffanglagern an den Außengrenzen geprüft werden.
Einige der beschlossenen Verordnungen gelten unmittelbar. Zur Umsetzung der neuen EU-Asylrichtlinien müssen nationale Gesetze in den Mitgliedstaaten geändert werden.