„Kill Erdoğan“ Plakat bei PKK-Demo in Bern (Dailysabah)
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Am Dienstag beginnt in der Schweiz der Prozess gegen vier Linksextremisten, die bei einer gegen die Türkei gerichteten Demonstration in Bern ein Plakat mit der Aufschrift „Kill Erdoğan” zeigten. Darauf war der Kopf des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan und eine auf ihn gerichtete Pistole abgebildet. Die „Revolutionäre Jugendgruppe Bern“ bekannte sich später zum Plakat. Die Justiz schaltete sich daraufhin ein. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland lautete: öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit, Landfriedensbruch und Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen.

Von Terrororganisationen infiltrierte Demonstration für „Freiheit“

Die Kundgebung vom 18. März 2017 in der Schweiz, die von der völkisch-separatistischen PKK und anderen terroristischen Organisationen wie DHKP-C und YPG infiltriert war, wurde auch von der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz (SP), den Grünen und linksautonomen Kreisen unterstützt. Der türkische Präsident Erdoğan war einige Monate nach dem gescheiterten Putschversuch und wenige Wochen vor dem Verfassungsreferendum zu Besuch in der Schweiz. Die Protestler gaben vor, für „Frieden, Freiheit, Demokratie und Menschenrechte“ zu demonstrieren. Wie so oft allerdings wurden diese Ideale von gewaltaffinen Linksextremisten und Türkeifeinden sowie deren Unterstützern aus der Politik missbraucht. Fahnen mit dem Konterfei des in Haft sitzenden Führers der terroristischen PKK, Abdullah Öcalan, wurden geschwenkt.

Mordaufruf gegen den türkischen Präsidenten

Selbst vor einem öffentlichen Aufruf zum Mord machten manche Demonstranten keinen Halt. Etwa 150 Personen hatten sich beim alternativen Berner Kulturzentrum Reitschule zusammengefunden, um ihrem Hass und ihrer Wut gegen die türkische Regierung freien Lauf zu lassen. Vier der Beschuldigten wurden im vergangenen Jahr wegen Missachtung gegen die Straftatbestände (Öffentlicher Aufruf zum Verbrechen, zur Gewalttätigkeit und Landfriedensbruch) schuldig gesprochen und erhielten einen Strafbefehl, gegen den sie Revision einlegten. So kam es nun zum heutigen Prozess.

Rege Diplomatie zwischen Türkei und Schweiz

Noch am gleichen Tag protestierte die Türkei beim Außenministerium (EDA) in Bern und bestellte die Schweizer Vize-Botschafterin in der türkischen Hauptstadt Ankara ein. Darüber hinaus kam es zu Gesprächen zwischen dem türkischen Außenminister Mevlüt Çavuşoğlu und seinem damaligen Schweizer Amtskollegen Didier Burkhalter. Die Türkei forderte eine Untersuchung des Falles und verlangte zudem von der Schweiz, sie müsse aufhören, Terrororganisationen zu unterstützen.

Druck auf Justiz und Außenministerium durch Terrorunterstützer

Das Erkundigen von Seiten des Außenministeriums bei der Justiz zum Stand der Ermittlungen löste wiederum eine neue Diskussion in der Schweiz aus. Diesmal ging es um die Unabhängigkeit der Justiz und das angebliche Nachgeben des Außenministeriums gegenüber der Türkei. Allerdings wies das EDA diese Unterstellung weit von sich. „Wir haben in keiner Art und Weise Einfluss auf das Verfahren genommen, geschweige denn Druck auf die Justizbehörden ausgeübt“, sagte der Sprecher des EDA, Pierre-Alain Eltschinger. Der Bund habe sich lediglich über den Stand des Verfahrens informiert. Selbstverständlich halte man sich stets an den Grundsatz der Gewaltenteilung. Der Druck auf das EDA stieg. Auch die Anwälte der Beschuldigten griffen sowohl die Justiz als auch das Außenministerium scharf an. Ein sogenanntes „Unterstützungskomitee“ gab zudem an, den Prozess als „öffentliche Bühne“ nutzen zu wollen, um die Politik des türkischen Präsidenten „anzuprangern“. So könnte der Prozess zu einer linksextremistischen und türkeifeindlichen Politshow verkommen.

Rechtsstaat wird Gewalt- und Mordaufrufen mit Härte begegnen

Die Beschuldigten sowie deren juristischer Beistand werden sich erfahrungsgemäß auf die „Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit oder Pressefreiheit“ berufen. Dass die PKK-Sympathisanten aber auf die Unterstützung der Grünen und SP hoffen, ist kein Geheimnis. Allerdings geht es bei dem Prozess um eine juristische, nicht um eine politische Entscheidung. In einem Rechtsstaat ist es nicht Sache von politischen Parteien, sondern von Juristen und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht eines Betroffenen und andere Belange gegen die Meinungs- und Kunstfreiheit abzuwägen. Es ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, sich mit dem Thema zu beschäftigen und darüber zu urteilen, ob die Tat der vier fadenscheinigen „Aktivisten“ strafbar war oder eben nicht. Der Rechtsstaat wird Landfriedensbruch, Gewalt- und Mordaufrufe mit aller Härte bestrafen.

Das sind keine Aktivisten, sondern Terroristen!

Diejenigen, die zum Mord aufriefen, können keine Aktivisten sein. Diese Leute sind Terroristen. Im Übrigen endet die Meinungsfreiheit dort, wo das Recht eines anderen Menschen berührt wird. Es geht hier nicht um ein Bagatelldelikt, sondern um einen Mordaufruf. Kein Recht der Welt kann ein Mordaufruf entschuldigen, geschweige denn rechtfertigen. Wer heute einen Mordaufruf gegen eine einzelne Person mit dem Recht auf Meinungs- oder Gewissensfreiheit rechtfertigt, könnte morgen einen Aufruf zum Mord an ethnischen oder religiösen Gruppen mit derselben Erklärung begründen. Das darf nicht sein. Hier wird erneut die Wesensverwandtschaft zwischen linkem und rechtem Faschismus allzu deutlich. Beide Seiten besitzen einen totalitären und menschenfeindlichen Charakter.

Türkisch-eidgenössische Partnerschaft nicht der PKK und deren Unterstützern opfern

Die Emotionalität, die derzeit viele Menschen in der Schweiz dem türkischen Präsidenten vorwerfen, scheint gerade die türkeifeindlichen Kreise in der Schweiz gefesselt zu haben. Warum sonst reagieren so viele Politiker und Journalisten so emotionsgeladen? Die „Kill Erdoğan“-Plakate werden seit etwa vier Jahren von subversiven Kreisen dafür benutzt, um die partnerschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Türkei zu beschädigen. Dass nun bestimmte Akteure und Organisationen Profit aus der Sache schlagen wollen, ist niederträchtig. Die türkisch-eidgenössische Partnerschaft darf nicht der separatistisch-faschistischen PKK und deren Unterstützern aus der Politik zum Opfer fallen.

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