15.03.2021, Nordrhein-Westfalen, Köln: Wolken ziehen während eines Sonnenuntergangs über den Dom hinweg. (dpa)
Folgen

Rechtsexperten aus dem Umfeld der antitheistischen „Giordano-Bruno-Stiftung“ sehen in einem juristischen Gutachten zum Umgang mit sexuellem Missbrauch im Erzbistum Köln „schwere Mängel“. Der strafrechtliche Teil des sogenannten Gercke-Reports weise „viele Merkmale eines Gefälligkeitsgutachtens“ auf, schreiben der Mainzer Strafrechtsprofessor Jörg Scheinfeld, seine Wissenschaftliche Mitarbeiterin Sarah Gade und der Essener Rechtsanwalt Christian Roßmüller in der „Zeit“-Beilage „Christ & Welt“ am Mittwoch. Alle diese Fehler und Auslassungen wirkten sich angeblich zugunsten der kirchlichen Verantwortungsträger aus: „Das weckt Zweifel an der Objektivität der Gutachter.“

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hatte den Gercke-Report, der Mitte März veröffentlicht wurde, in Auftrag gegeben. Scheinfeld, Gade und Roßmüller kritisieren, Gutachter Björn Gercke und sein Team hätten die aktuelle Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs nur selektiv herangezogen. Sie beziehen sich dabei unter anderem auf die sogenannte Geschäftsherrenhaftung im weltlichen Strafrecht. Diese besage, dass Manager haften müssten, wenn sie von Straftaten ihrer Mitarbeitenden erführen und nicht dagegen vorgingen. Komme es danach erneut zu Taten, machten sich die Vorgesetzten wegen Beihilfe durch Unterlassen strafbar.

„Wenn diese Straftaten in einem Bezug zum Betrieb oder zur betrieblichen Tätigkeit des Angestellten stehen, sind Vorgesetzte zum Einschreiten verpflichtet“, erklären Scheinfeld, Gade und Roßmüller. Diese Zusammenhänge aber beachte das Gercke-Gutachten zu wenig beim Blick auf die Verantwortung von Bischöfen und anderen kirchlichen Vorgesetzten für das Handeln der von ihnen eingesetzten und immer wieder auch versetzten Priester.

In der katholischen Kirche seien die Bischöfe aber die zuständigen Verantwortungsträger, die Straftaten verhindern müssten. Sollte ein Täter zum Beispiel in eine andere Gemeinde versetzt und dort erneut übergriffig werden und sich der Betroffene dann selbst töten, könne einem Bischof sogar fahrlässige Tötung vorgeworfen werden, fügen die Experten hinzu. Eine solche Rechtsansicht ist im Kontext der Frage der Adäquanz bezüglich der Zurechenbarkeit nicht unumstritten. Der Gercke-Report blende solche Delikte aber aus - anders als das erste Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW). Diese Untersuchung ließ Woelki nur kurzzeitig einsehen und eingeschränkt veröffentlichen, weil sie mangelhaft und nicht rechtssicher sei.

Gercke und sein Team wiesen in ihrem Gutachten hohen Amtsträgern des Erzbistums Köln mindestens 75 vermeintliche oder tatsächliche Pflichtverletzungen zwischen 1975 und 2018 nach. Woelki selbst wurde durch den Report entlastet. Die Gutachter untersuchten die ihnen vorgelegten Dokumente nach straf- sowie nach kirchenrechtlichen Aspekten. Es gibt jedoch weiterhin moralische Vorwürfe gegen den Kardinal.

Scheinfeld selbst war in der Vergangenheit durch juristische Expertisen in Erscheinung getreten, die ihm von Kritikern den Vorwurf einer ideologisch bedingten Voreingenommenheit eintrugen. So hatte er sich mehrfach gegen die Straffreiheit der religiös begründeten Knabenbeschneidung ausgesprochen. Zudem ist er Teammitglied im „Institut für Weltanschauungsrecht“ (ifw), das von der „Giordano-Bruno-Stiftung“ getragen wird. Diese setzt sich aus einer „humanistischen“ Überzeugung heraus für eine Einschränkung religiöser Rechte unter dem Banner der Behauptung eines „laizistischen“ Staatsverständnisses ein. Die Trennung von Kirche und Staat ist nach Einschätzung der Organisation in Deutschland seit mehr als 101 Jahren nicht vollzogen.

Artikelquelle: KNA

TRT Deutsch und Agenturen