In Österreich ist das Gesetz gegen „Hass im Netz“ vor einem Jahr in Kraft getreten. Das neue Opferschutzgesetz hat strengere Regeln für Internetplattformen geschaffen, was den Umgang mit Hasskommentaren anbelangt.
Ministerin spricht Gesetzespaket die Effizienz ab
Justizministerin Alma Zadić (Grüne) erklärt auf SPÖ-Anfrage, dass es 2021 zwar etwas mehr Anzeigen, aber kaum mehr Anklagen im Zusammenhang mit Hasskommentaren gegeben habe. Laut Zadić hat sich damit das Gesetzespaket in der Praxis nicht bewährt, berichtete der „Standard“ am Dienstag.
Bezüglich des neu geschaffenen Tatbestands des Anfertigens von Bildaufnahmen des Intimbereichs durch sogenanntes Upskirting seien bisher 129 Fällen registriert worden. Von diesen wurden jedoch nur 22 angeklagt.
Bisher hätten zudem nur 65 Personen die Möglichkeit genutzt, anonyme Täter von Behörden ausforschen zu lassen. Außerdem hätten lediglich 16 Personen die Möglichkeit der psychosozialen Prozessbegleitung in Anspruch genommen. Das Budget von mehr als drei Millionen Euro für das neue Opferschutzangebote sei nicht genutzt worden. Lediglich 11.500 Euro seien für diverse Veranlassungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen angefallen.
Wenig Veränderung im Bereich Cybermobbing
Im Bereich Cybermobbing seien im vergangenen Jahr 56 Straftaten dokumentiert worden. Damit ist die Anzahl der angezeigten Fälle gleich hoch wie im Jahr 2020 geblieben. Einen leichten Anstieg von 84 auf 92 konnte man bei Straftaten nach dem Tatbestand der Verhetzung verzeichnen. Seit Anfang 2021 droht infolge der Reform eine Strafverfolgung schon beim ersten Posting – und nicht erst bei Wiederholung.
Unter Strafe steht nun auch die Hetze gegen eine einzelne Person, wenn diese eindeutig mit ihrer Zugehörigkeit zu einer Religion oder Ethnie in Zusammenhang stehe. Bisher habe es diesen Schutz nur für Personengruppen gegeben.
Insgesamt sei der Arbeitsanfall für die Staatsanwaltschaften dadurch gestiegen. So seien im Vorjahr im Zusammenhang mit Hasskriminalität im Netz 1329 Fällen bearbeitet worden. Vor der Reform seien es jährlich zwischen knapp 1000 und 1173 gewesen.