Der Koordinationsrat der Muslime befürchtet durch das geplante Gesetz zum „Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten“ ein Kopftuchverbot durch die Hintertür. Mit den neuen Regelungen könnte Beamtinnen verboten werden, ein Kopftuch zu tragen, kritisierte der Koordinationsrat am Mittwoch in Köln. Damit schränke das Gesetz das
Grundrecht auf Religionsausübung für Beamtinnen muslimischen Glaubens
ein.
Nach dem Entwurf, den der Bundestag am 22. April ohne Debatte mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der AfD verabschiedet hatte, sollen religiös oder weltanschaulich konnotierte Merkmale eines Erscheinungsbilds dann eingeschränkt oder untersagt werden können, wenn sie „objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der
Beamtin oder des Beamten zu beinträchtigen“.
„Das ist das falsche Signal an die vielen Musliminnen und Muslime in unserem Land“, kritisierte der Koordinationsrat. Gerade durch das Gesetzesvorhaben werde das Vertrauen in staatliche Institutionen erheblich geschwächt. Musliminnen auszugrenzen und zu stigmatisieren könne nicht im Interesse der Bundesregierung liegen.
Die Bundesregierung hatte das Gesetz auf den Weg gebracht, nachdem das Bundesverwaltungsgericht 2017 bestehende Regelungen beanstandet hatte. Ziel war es im Kern, Tätowierungen bei Beamten und Soldaten untersagen zu können. Im Bundesrat steht das Gesetzesvorhaben am Freitag auf der Tagesordnung. Der Koordinationsrat appellierte an die Länderkammer, ihm nicht zuzustimmen.
Frauen mit Kopftuch gehörten zum Selbstbild der deutschen Gesellschaft und seien ein fester Bestandteil der Öffentlichkeit, so wie Frauen ohne Kopftuch ihren Platz in der muslimischen Gemeinschaft hätten, erklärte der Koordinationsrat.
Seit 2007 vertritt der Koordinationsrat als Zusammenschluss der größten islamischen Religionsgemeinschaften in Deutschland die Belange von Muslimen. Zu seinen Mitgliedern gehören unter anderen der Islam-Verband Ditib und der Zentralrat der Muslime in Deutschland.
Agenturquelle: epd