Symbolbild. (dpa)
Folgen

Im baden-württembergischen Rastatt ist vergangene Woche einer muslimischen Frau die Einbürgerung und somit die deutsche Staatsbürgerschaft verweigert worden. Als Grund wurde laut dem Nachrichtenmagazin „IslamiQ“ die fehlende Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse angegeben.

Die Muslimin hatte laut Bericht am 5. September 2019 einen Antrag auf Einbürgerung gestellt und diesen persönlich abgegeben. Dabei habe sie dem Beamten aus religiöser Überzeugung keinen Handschlag gegeben.

Das hat nun Folgen für sie: Das Ablehnen des Handschlags gegenüber männlichen Personen widerspreche den deutschen Lebensverhältnissen und sei „nicht mit den deutschen Grundwerten vereinbar“, heißt es von offizieller Seite. Ironie des Schicksals: Hätte die Muslimin den Antrag heute in Zeiten von Corona-Kontaktbeschränkungen eingebracht – hätte sie dem Beamten die Hand nicht schütteln dürfen.

„Jahrhundertelange Praxis“

In einem Brief des Landratsamtes Rastatt (Amt für Migration, Integration und Recht) vom 26. November 2021 steht: „In Deutschland sind Handschlag bzw. das Händeschütteln gängige Nonverbalen Begrüßungs- und Verabschiedungsrituale, die unabhängig von sozialem Status, Geschlecht oder anderen personellen Merkmalen der beteiligten Personen erfolgen und auf eine jahrhundertelange Praxis zurückgehen.“
Ein Einbürgerungsbewerber, der das Händeschütteln mit anderen Personen aus religiöser Überzeugung ablehne, gewährleiste nicht die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse. Laut dem Landratsamt Rastatt ist es wichtig, die Gleichberechtigung von Mann und Frau anzuerkennen – unabhängig von Religion und Kultur.

Auch Oberarzt bekam keine Staatsbürgerschaft
Laut „IslamiQ“ ist das kein Einzelfall: Auch ein muslimischer Oberarzt, der sich aus religiösen Gründen geweigert habe, bei der Übergabezeremonie der zuständigen Sachbearbeiterin die Hand zu geben, habe nicht die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.
Die Entscheidung dazu stammt vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aus dem Jahr 2020. Wer aufgrund einer „fundamentalistischen Kultur- und Wertevorstellung“ einen Händedruck ablehne, lehne damit eine „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ab“, zitiert „Islamiq“ die Richter in der am vergangenen Freitag in Mannheim veröffentlichten Entscheidung.

Mehr zum Thema: Fragwürdige Überprüfung: 24 Austrotürken verlieren Staatsbürgerschaft

TRT Deutsch