Um mögliche Versäumnisse der Behörden vor dem rassistischen Anschlag in Hanau am 19. Februar 2020 aufzuklären, hat der Hessische Landtag im vergangenen Juli mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Die 15 Abgeordneten in dem Gremium befassen sich mit Fragen, die von Angehörigen der neun Mordopfer aus Hanau immer wieder gestellt werden. So standen auch die Aussagen von Angehörigen im Mittelpunkt der ersten öffentlichen Sitzungen, die im vergangenen Dezember begannen.
Ausschuss soll offene Fragen klären
In bedrückenden Schilderungen berichteten Angehörige über den Ablauf des Geschehens und die Zeit danach. Mehrere der Zeugen beklagten, dass sie über das komplette Aufschneiden der Leichen im Zuge der Obduktion nicht vorab informiert worden seien. Erst in der jüngsten der bislang elf teils öffentlichen, teils nichtöffentlichen Ausschusssitzungen kam am vergangenen Montag der erste Sachverständige an die Reihe. Der Psychiater attestierte dem Täter eine paranoide Schizophrenie, die er aber so verborgen habe, dass sie nicht ohne Weiteres erkennbar gewesen sei.
Der Ausschuss soll unter anderem klären, warum der Täter trotz seines paranoiden Krankheitsbildes und seiner extremistischen Einstellung Waffen tragen durfte, warum der Polizeinotruf 110 in der Tatnacht von einem späteren Opfer nicht erreicht werden konnte und warum der Notausgang in einer Bar verschlossen war, obwohl dies den zuständigen Behörden schon länger bekannt war.
Auch das Vorgehen der Polizei im Visier der Untersuchung
Auf der Liste der Fragen steht auch, warum die Polizisten erst mehrere Stunden später das Wohnhaus des Täters stürmten und ab wann die Polizei von einem rassistischen Tatmotiv ausging. Schließlich soll es um den Umgang der Polizei und Behörden mit den Angehörigen der Mordopfer gehen, die in der Nacht lange auf Auskunft warten mussten, in den Tagen danach eine Ansprache vermissten und erst nach rund einer Woche die bei der Obduktion ungefragt zerschnittenen Leichname sehen durften.
Die Vertreter der Fraktionen haben Beweisanträge auf Vernehmung von bisher rund 30 Personen angekündigt. Mit einer Dauer des Untersuchungsausschusses bis nächstes Jahr wird gerechnet. Bis Sommer 2023 und damit noch rechtzeitig vor der Landtagswahl im folgenden Herbst muss die Untersuchung einschließlich des Abschlussberichts fertig sein.