Baden-Württemberg: Strafarbeit in Grundschule wegen Türkisch (AA)
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Vor gut zwei Jahren musste eine Drittklässlerin in Baden-Württemberg eine Strafarbeit schreiben, weil sie sich in der Schulpause mit einer Freundin auf Türkisch unterhalten hatte. Die damals verhängte Strafarbeit war rechtswidrig, hat nun das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, im Rechtsstreit eingeräumt. Das geht aus einem Vergleich mit der Schulaufsicht hervor, wie der „Spiegel“ am Dienstag berichtete. Die Eltern der Grundschülerin hatten nach dem Vorfall Klage eingereicht.

Das Regierungspräsidium Freiburg habe als obere Schulaufsichtsbehörde die „Zusatzaufgabe“ als „pädagogische Erziehungsmaßnahme eingestuft, deren Grundlage das Schulgesetz ist“, teilte die Pressestelle dem „Spiegel“ mit.

In „diesem besonderen Einzelfall und in der speziellen Situation“ habe jedoch das Verwaltungsgericht Freiburg diese Einstufung nicht geteilt. Aus Sicht des Gerichts stünden „die allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Schülerin mehr im Vordergrund als die Ermächtigung zur Anwendung pädagogischer Erziehungsmaßnahmen“, heißt es in der Erklärung des Regierungspräsidiums.

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TRT Deutsch