Symbolbild: Wohngebäude in Berlin (dpa)
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Staatliche Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau werden häufig auch für Eigentumswohnungen und Häuser genutzt. Bei etwa jedem fünften so geförderten Projekt handelt es sich um selbst genutztes Eigentum, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Caren Lay hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach wurden im vergangenen Jahr deutschlandweit etwa 44.500 Wohnungen vom Bund gefördert. Rund 30.300 davon waren Mietwohnungen, bei etwa 9400 handelte es sich um Eigentumswohnungen und Häuser.

Angesichts der Wohnungsnot brauche es einen massiven Anstieg an neuen Sozialwohnungen, erklärte Lay. Sie forderte von der Bundesregierung mindestens 10 Milliarden Euro für die soziale Wohnraumförderung für das kommende Jahr. „Es muss sichergestellt werden, dass Mittel für den sozialen Wohnungsbau auch für diesen Zweck ausgegeben werden und nicht zu großen Teilen für selbst genutztes Wohneigentum.“

Besonders hoch war der Anteil von gefördertem Wohneigentum mit mehr als 40 Prozent in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Mit den Mitteln für den sozialen Wohnungsbau kann auch etwa der behindertengerechte Um- oder Neubau einer Wohnung gefördert werden.

Bei Sozialwohnungen sind Mieten staatlich reguliert. Nur Menschen, bei denen die Behörden einen besonderen Bedarf sehen, dürfen dort wohnen. Das gilt allerdings nur für eine bestimmte Zeit, danach können die Wohnungen normal am Markt vermietet werden. Die Dauer dieser Bindung ist in den Ländern unterschiedlich geregelt. Oft sind es 12, 15, 20 oder 30 Jahre. Weil wenig neu gebaut wurde, schrumpft die Zahl der Sozialwohnungen seit Jahren. Gab es in der alten Bundesrepublik noch fast vier Millionen Sozialwohnungen, waren es Ende 2020 nur noch rund 1,13 Millionen. Die Ampel-Regierung hat sich deshalb vorgenommen, jedes Jahr 100.000 neue Sozialwohnungen zu bauen.

dpa