Entlastung der Ausländerbehörden: Visum könnte bald länger gültig sein / Photo: DPA (dpa)
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Um die Ausländerbehörden zu entlasten, könnten bestimmte Aufenthaltstitel künftig länger gültig sein. Das schlagen Mitglieder einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen vor, die nach einem Spitzengespräch im Bundesinnenministerium vor rund zwei Monaten gebildet worden war.

Entlastungspotenzial für die Ausländerbehörden

In einem Bericht zu den Ergebnissen der Sitzungen der Gruppe heißt es, durch eine Verlängerung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus (sogenannte subsidiär Schutzberechtigte) von einem auf bis zu drei Jahre ließe sich der Arbeitsaufwand erheblich reduzieren. Das sogenannte D-Visum zu Bildungs- oder Erwerbszwecken sollte dem Papier zufolge zwölf statt bisher drei oder sechs Monate gelten. Auch diese Maßnahme verspreche ein hohes Entlastungspotenzial für die Ausländerbehörden.

Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen.

In dem Bericht heißt es weiter: „Die Belastung der kommunalen Ausländerbehörden ist derzeit außergewöhnlich groß.“ Lange Wartezeiten auf Termine und bei Entscheidungen seien die Folge. Maßgebliche Ursachen für die starke Arbeitsbelastung seien die hohe Fluchtzuwanderung unter anderem aus der Ukraine sowie mehrere Gesetzesänderungen - wie etwa das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Einführung eines sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts.

Am 10. Mai soll im Kanzleramt ein Spitzentreffen zur Flüchtlingspolitik stattfinden. Dabei soll es vor allem um die Frage der weiteren finanziellen Unterstützung des Bundes bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern gehen.

dpa