Seit Mittwoch werden im Berliner Nahverkehr Obdachlose von den Bahnsteigen verbannt. Der Senat beschloss, wie die „Berliner Zeitung“ berichtete, dass die 3G-Regel auch auf Bahnsteigen beachtet werden muss. Ausnahmen für Obdachlose würden nicht gemacht, betonte die Berliner Sozialverwaltung auf Anfrage.
„Grundsätzlich ist es so, dass Kontrolleure Personen abweisen müssen, die die 3G-Bedingung nicht erfüllen“, erklärte die Sozialverwaltung. Aufgrund des Zwecks der Verordnung sei es „nicht möglich, eine Ausnahme für obdachlose Personen zu schaffen“.
Die Berliner Stadtmission forderte mehr Rücksicht für Obdachlose. Kontrollen sollten mit Augenmaß durchgeführt werden, „so dass niemand in die Gefahr gerät, dem Kältetod ausgeliefert zu werden“, sagte die Sprecherin der Stadtmission, Barbara Breuer, am Mittwoch. „Berlin braucht dringend mehr zentral gelegene Orte, an denen sich Menschen ohne Obdach, denen es nicht gut geht, tagsüber sicher aufhalten können.“
9 Dez. 2021
TRT Deutsch
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