In Österreich hat ein Prozess gegen den ehemaligen Leiter des Allgemeinen Geheimdienstes in der syrischen Stadt Raka und einen früheren hohen Polizeibeamten wegen Folter und Misshandlung von Regimegegnern begonnen. Die beiden Männer, die dort vor mehr als einem Jahrzehnt unter der Führung von Ex-Machthaber Baschar al-Assad tätig waren, plädierten auf nicht schuldig. „Ich bin unschuldig“, sagten der Hauptangeklagte Khaled Al H. und der Mitangeklagte übereinstimmend über einen Dolmetscher am Montag am Wiener Landesgericht.
Dem Gericht zufolge sollen sie zwischen April 2011 und März 2013 auf Anordnung der syrischen Zentralregierung und des Nationalen Sicherheitsbüros die Misshandlung von 21 inhaftierten Mitgliedern einer zivilen Protestbewegung befohlen oder nicht untersagt haben. Dem ehemaligen Brigadegeneral Khaled Al H. werden die Verbrechen der Folter, der schweren Nötigung, der geschlechtlichen Nötigung sowie zahlreiche Fälle schwerer Körperverletzung zur Last gelegt. Dem Mitangeklagten werden schwere Körperverletzung, schwere Nötigung und geschlechtliche Nötigung vorgeworfen. Im Fall einer Verurteilung drohen beiden bis zu zehn Jahre Haft.
Khaled Al H. leitete den Geheimdienst in Raka bis 2013, als er nach der Einnahme der Stadt durch die Freie Syrische Armee aus dem Land floh. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft herrschten in den Hafträumen Zustände mit überfüllten Zellen, in denen 30 bis 40 Personen untergebracht gewesen seien. Gefangene seien unter anderem mit Gartenschläuchen geschlagen und mit kaltem Wasser abgespritzt worden.
Khaled Al H. bestritt die Vorwürfe. In den Zellen hätten keine Gefangenen übernachtet, sagte er. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob er Gewalt angewendet habe, antwortete er: „Unmöglich. Das wäre nicht in meinem Interesse. So bin ich auch nicht erzogen worden.“ Der Angeklagte behauptete zudem, er habe Foltergeräte wie den sogenannten fliegenden Teppich nie gesehen.
Khaled Al H. kam 2015 nach Österreich und beantragte Asyl. Berichten zufolge soll er im Rahmen einer Geheimdienstoperation auf Ersuchen des israelischen Auslandsgeheimdienstes Mossad nach Österreich gebracht worden sein. Auf die Frage, ob ein Geheimdienst seine Einreise unterstützt habe, sagte er: „Ich weiß es nicht. Ich habe Verwandte, die mir geholfen haben.“ Das auf rund einen Monat angesetzte Verfahren ist ein vergleichsweise seltener Fall, in dem ein europäisches Land das Weltrechtsprinzip anwendet, um mutmaßliche Verbrechen syrischer Regierungsvertreter zu verfolgen. Das Wiener Gericht ist aufgrund des Wohnsitzes der Angeklagten zuständig. Im Laufe des Prozesses sollen zahlreiche mutmaßliche Opfer aussagen.























