Ab dem 1. August können ukrainische Kriegsflüchtlinge und andere Ausländerinnen und Ausländer mit Arbeitsmarktchancen laut Bundesregierung wieder freiwillig an Integrationskursen teilnehmen. Die Migrationsbeauftragte Natalie Pawlik (SPD) nannte die entsprechende Einigung nach einem Kabinettsbeschluss ein „wichtiges Signal“.
Die Ministerrunde hatte zuvor den Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung beschlossen. Laut der Verordnung ist die Nachfrage nach Integrationskursen seit 2022 stetig hoch. Damals startete der Russland-Ukraine-Krieg. Die Verordnung sieht vor, dass prioritär Personen gefördert werden, die dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen sollen. Das gelte für Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis sowie deutsche Staatsangehörige und andere Unionsbürger ohne ausreichende Deutschkenntnisse, auch für deren Familienangehörige.
Laut der Migrations- und Integrationsbeauftragten können nun Menschen aus diesen Gruppen bei verfügbaren Plätzen wieder freiwillig an den Kursen teilnehmen. Damit werde ein pauschaler Zulassungsstopp des Bundesinnenministeriums vom Februar für freiwillige Teilnehmende beendet, hieß es aus ihrer beim Bundessozialministerium angesiedelten Stelle.
Langfrist-Finanzierung angemahnt
Pawlik sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Jetzt kommt es darauf an, dass die Neuregelung in der Praxis gut funktioniert.“ Sie mahnte zugleich eine langfristige Finanzierung und eine Weiterentwicklung der Kurse an - wichtig laut der SPD-Politikerin: stärkere Orientierung an den Lebensrealitäten der Menschen und bessere Vereinbarkeit mit der Familie oder bereits begonnen beruflichen Schritten.
Zuvor hatte Pawlik vor einem Kaputtsparen der deutschen Infrastruktur für die Integration gewarnt und auf geplante Kürzungen im dreistelligen Millionenbereich verwiesen.























