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Verbotsgesetz gegen den „politischen Islam“ im Verfassungsrang
Ein politisches Phantom soll Verfassungsrang erhalten. Der Begriff „politischer Islam“ bleibt vage – und kann so zur Waffe gegen muslimische Praxis und missliebige Stimmen werden. Österreich setzt damit ein gefährliches Signal für Europa.
Verbotsgesetz gegen den „politischen Islam“ im Verfassungsrang
Verbotsgesetz gegen den „politischen Islam“ im Verfassungsrang / Foto: Others

Das Phantom des „politischen Islam“ geht wieder um sich. Der Bundeskanzler der Republik Österreich und Chef der Österreichischen Volkspartei präsentierte einen Vorschlag, das Verbot des sogenannten politischen Islam in den Verfassungsrang zu hieven.

Als Vorlage diente eine mediale Kampagne, die gegen die Extremismuspräventionsstelle Derad lanciert wurde: Demnach seien unzählige Mitglieder dieser ehemals mit dem Justizministerium und dem Innenministerium kooperierenden Stelle bei Sicherheitstests aufgrund angeblicher Nähe zur Muslimbruderschaft durchgefallen. Dies wurde wiederum medial als Indiz gewertet, dass Letztere die Republik mit dem Marsch durch die Institutionen unterwandere.

Politische und rechtliche Vorgeschichte

Zum Hintergrund: Die christdemokratische Volkspartei führt seit mehr als einem Jahrzehnt einen systematischen Diskurs gegen den sogenannten politischen Islam. Nicht näher definiert diente er in der Vergangenheit zur Legitimation jedweder Einschränkung von Grundfreiheiten von MuslimInnen, begonnen mit dem Kopftuchverbot, Moscheeschließungen, Razzien gegen vermeintliche AnhängerInnen des politischen Islam sowie gesetzlichen Verschärfungen im Zusammenhang mit dem Vereins- und Islamgesetz.

Im Juli 2021, ein halbes Jahr nach der unrühmlichen Operation Luxor, wurde dann ein eigener Straftatbestand, jener gegen religiös motivierte extremistische Verbindungen, eingeführt. Es war Teil des Sicherheitspaketes, das nach dem Anschlag am 2. November 2020 kaum weiterer Begründung bedurfte.

Auch wenn maßgebliche StrafrechtsexpertInnen aus der Rechtswissenschaft ihre Bedenken äußerten, sollte es politisch durchgewinkt werden. Nun lautet der Vorstoß der Rechtskonservativen, ein solches Verbot in den Verfassungsrang zu heben.

Umsetzbarkeit…

Im Koalitionsprogramm waren nicht weiter im Detail erklärte Ausweitungen und Verschärfungen der „strafrechtlichen Bestimmungen gegen den religiös motivierten Extremismus wie den politischen Islam“ bereits verankert. Ein Gesetz im Verfassungsrang bedürfte aber einer Zweidrittelmehrheit im Parlament. Diese weist die derzeitige Regierung ohnehin nicht auf. Sie bräuchte damit die Stimmen der rechtspopulistischen Freiheitlichen Partei Österreichs, der FPÖ, oder der Grünen. Beides ist nicht völlig auszuschließen, kann aber einen Preis haben.

… und Implikationen

Ein solches Verbot im Verfassungsrang würde bedeuten, dass den Betroffenen jegliche Möglichkeit entzogen würde, sich verfassungsrechtlich dagegen zur Wehr zu setzen. Das ist vor dem Hintergrund, dass keine rechtsverbindliche Definition des sogenannten politischen Islam vorhanden ist, hochproblematisch. Wie die Verwendung des Begriffs zeigt, wurde dieser in der Vergangenheit nicht nur verwendet, um gegen individuelle und kollektive religiöse Praxis vorzugehen. Er wurde vor allem auch verwendet, um gegen missliebige Anschauungen und politische Tätigkeit im weitesten Sinne vorzugehen.

So wie der Begriff des legalistischen Islamismus in Deutschland die Funktion hat, nicht gewalttätige Gruppen zu kriminalisieren, so tut dies sein Schwesterbegriff, politischer Islam, in Österreich. Die Operation Luxor etwa hätte nach Ansicht der jetzigen Nachrichtendienstchefin bessere Ergebnisse erzielen können, hätte es einen solchen Straftatbestand bereits gegeben.

Anders ausgedrückt: Ein Gesinnungsparagraph auf Verfassungsebene würde das Potenzial in sich tragen, Menschen mit unliebsamen Einstellungen zu verfolgen, ohne dass diese rechtlich dagegen vorgehen könnten. Das Beispiel der Deradikalisierungsstelle Derad ist erhellend. Der Staatsschutz argumentierte, dass Derad zwar Erfolge aufwies, „Täter weg vom Dschihadismus zu bringen“, jedoch würden die Betroffenen nicht zu „liberalen Musliminnen und Muslimen, sondern zu ‚fundamentalistischen‘ Islamisten und Islamistinnen gewandelt“. Genau damit wurde das Aus für die weitere Kooperation begründet.

Die Ungenauigkeit des Begriffs kann rechtlich eine Hürde sein. Bisher war sie politisch aber eine Stärke, weil unzählige Einschränkungen und Diskriminierungen gegen die muslimische Glaubensgemeinschaft mit Verweis auf den Kampf gegen den politischen Islam begründet wurden.

Europäischer Modellcharakter

Eine solche Debatte, geschweige denn ihre Umsetzung, hat einen Vorbildcharakter für weitere Länder, insbesondere innerhalb der Europäischen Union. Zuletzt hat die Europäische Volkspartei (EPP) des Europäischen Parlaments eine Resolution verabschiedet, in der sie sich dem Kampf gegen den sogenannten politischen Islam widmen wolle. Nicht nur ist die EPP mit Ursula von der Leyen die wichtigste Kraft in der Europäischen Union. Ihre Mitgliedsparteien wie die ÖVP führen auch in mehreren Ländern Europas die nationale Regierung.

Zudem gibt es bei islamophoben Gesetzen Nachahmungsdynamiken. Mit Verweis auf westeuropäische EU-Mitgliedstaaten haben zahlreiche Länder, mitunter im Osten Europas, diese Gesetze nachgeahmt, wodurch eine Normalisierung auf gesamteuropäischer Ebene einhergeht. Ein Abgeordneter der liberalen NEOS forderte bereits vor Monaten eine EU-weite Initiative, die Zweige der Muslimbruderschaft auf die EU-Terrorliste zu setzen. Die Muslimbruderschaft als Phantom gilt als Paradebeispiel des politischen Islam und wird aufgrund ihrer realen Impotenz und rechtlichen Nichtexistenz in den meisten europäischen Ländern als Synonym für den politischen Islam verwendet.

Weiterführende Implikationen

Während das Gros muslimischer Organisationen seit Jahren kaum Rückgrat zeigt, um gegen diese Kriminalisierung muslimischer Selbstorganisation vorzugehen und im Gegenteil die Strategie von Teile-und-Herrsche mitspielte, zielte eine rechtskonservative Ministerin nun auch gegen Teile der Islamischen Glaubensgemeinschaft. Aber diese Kriminalisierung wird nicht bei MuslimInnen Halt machen.

Die rechtskonservative Konterrevolution, so zeigt es dieser Tage die Trump-Regierung in den USA vor, weitet den Extremismusbegriff auf JournalistInnen und Protestierende gegen die ICE-Deportationen aus. Denn letztendlich geht es darum, den „inneren Feind“ aus dem Weg zu schaffen. Ob nominell nicht rechtsgerichtete AkteurInnen in Europa die Zeichen an der Wand richtig lesen, wird sich daran zeigen, wie mit diesem prohibitiven Politikstil umgegangen wird.