Steuerfahnderin: Aufklärung von Wirtschaftskriminalität mangelhaft
Wirtschaftskriminalität verursacht jedes Jahr Milliardenschäden. Doch die Aufklärung durch deutsche Behörden sei mangelhaft, kritisiert eine Steuerfahnderin. Auch ließen Verwaltung und Strafverfolgung „die Kleinen zahlen“ und „die Großen laufen“.
Symbolbild. Die Aufklärung von Wirtschaftskriminalität durch die deutschen Behörden ist nach der Ansicht von Steuerfahnderin Birgit Orths mangelhaft. / Photo: DPA (DPA)

Ob Cum-Ex, Steueroasen oder der Betrug mit Corona-Soforthilfen – der Schaden für den Steuerzahler durch Wirtschaftskriminalität ist enorm. Doch die Aufklärung durch die deutschen Behörden ist nach der Ansicht von Steuerfahnderin Birgit Orths, die in all diesen Fällen ermittelt hat, mangelhaft. „Wir sind kleinteilig, regional und langsam“, sagt sie Reuters (Sonntag). „Die Täter sind global aufgestellt und wir eben nicht.“ Orths weist als aktive Steuerermittlerin öffentlich auf Zustände in der Finanzverwaltung und in der Strafverfolgung hin, die sie für unhaltbar hält. „Die Kleinen lässt man zahlen, die Großen lässt man laufen“, sagt die 57-Jährige. Orths ist seit zwanzig Jahren Ermittlerin der Steuerfahndung Düsseldorf und seit 2015 Mitglied der Ermittlungsgruppe Organisierte Kriminalität und Steuerhinterziehung (EOKS). Eigentlich darf sie nicht über ihre Arbeit sprechen. Doch einige abgeschlossene Fälle erlauben es ihr, über die Ermittlungen und die Schwierigkeiten dabei zu berichten. Aus ihrer Sicht fehlen den deutschen Finanzbehörden die Expertise und die Ressourcen, um Wirtschaftskriminalität effektiv zu bekämpfen. „Sie laufen mit dem Tretroller hinter einem Ferrari her,“ habe ihr ein Täter einmal über die Kapazitäten der deutschen Steuerfahndung gesagt. „Die Behörde bremst mehr als sie unterstützt“ So fordert Orths, dass die Steuerfahndung, die Teil der Länderfinanzverwaltungen ist, eine eigene Behörde werden solle. Denn ihrer Erfahrung nach bremse die Steuerbehörde oft eher, als dass sie unterstütze. Zum Beispiel verweigerte die Oberfinanzdirektion der Steuerfahndung, für die Ermittlungen zum Betrug bei Corona-Soforthilfen Steuerdaten an die Polizei herauszurücken - mit dem Verweis auf das Steuergeheimnis. Das müsse gelockert werden, fordert Orths: „Wir wollen eigentlich alle, dass dieses Steuergeheimnis zu Gerechtigkeit führt. Das heißt Schutz des Bürgers ja, aber nicht Schutz des kriminellen Täters.“ Nur so könnten Ermittler dem Staat wieder Geld zurückbringen. Die Ermittlerin fordert auch mehr Personal. In Nordrhein-Westfalen (NRW) arbeiten rund drei Prozent der 28.000 Finanzbeamten in der Steuerfahndung. Aber die meisten Fälle von Wirtschaftskriminalität - ob Cum-Ex-Aktiendeals, Bandenkriminalität oder Korruptionsfälle - beinhalteten Steuerdelikte, argumentiert Orths. Auch die Ausstattung sei mangelhaft. Für eine Razzia in Sachen Bandenkriminalität habe sie sich auf eigene Kosten eine Sturmhaube kaufen müssen, um ihre Identität zu schützen, schreibt Orths in einem Buch. Ein anderes Mal habe sie in einem Geldwäsche-Fall Geldscheine im Wert von über einer Million Euro beschlagnahmt. Weil die Scheine nicht in den Tresor der Steuerfahndung passten, mussten die Fahnder auf eigenen Namen einen Tresor mieten, um die Beweismittel aufzubewahren. Steuerfahnder hätten eigentlich dieselben Befugnisse wie die Polizei, aber nicht dieselben Mittel. Die Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfahlen sieht die Lage nicht so dramatisch. Die Steuerfahndung NRW habe sich in den vergangenen Jahren „als äußerst schlagkräftig im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug erwiesen“, erklärte die Behörde. NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) wolle die Bekämpfung von Steuerkriminalität und Geldwäsche zum Leitthema der diesjährigen Finanzministerkonferenz machen. Zu personellen Entwicklungen stehe das Ministerium im fortlaufenden Dialog mit der Steuerfahndung. „Banken und Aufsichtsbehörden müssen mehr tun“ Die schwarz-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat in ihrem Koalitionsvertrag 2022 tatsächlich die Stärkung der Steuerfahndung und den Kampf gegen Finanzkriminalität als Ziel definiert. Orths begrüßt auch die Pläne von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), eine neue Bundesbehörde für die Bekämpfung von Finanzkriminalität aufzubauen, die die zersplitterten Kompetenzen zusammenführen soll. Eine Voraussetzung dafür sei aber die Reform der Steuerfahndung auf der Ebene der Bundesländer, sagt Orths. „Warum soll nicht eine Strafverfolgungsbehörde im Bereich Wirtschaftskriminalität und Steuerhinterziehung ein eigenständiger Bereich sein, direkt unterhalb des Finanzministeriums?“ Auch Banken, Börsenplätze und ihre Aufsichtsbehörden, die im Zuge des Skandals um den Finanzdienstleister Wirecard Mängel zugaben, sollten nach der Ansicht der Ermittlerin mehr zur Aufklärung von Wirtschaftskriminalität beitragen. Sie müssten verpflichtet werden, Verdachtsfälle zügiger zu melden. „Die Beteiligung der Banken ist in bestimmten Deliktsbereichen sehr auffällig“, sagt Orths. Bei den steuergetriebenen Cum-Ex-Aktiendeals, die den deutschen Steuerzahlern Milliarden gekostet haben, hätten der Börsenaufsicht die auffälligen Handelsvolumen um einen Stichtag herum auffallen müssen. „Sie hätten Nachfragen stellen müssen und eventuell der Finanzverwaltung melden können“, sagt Orths. „Aber es gibt keine Verpflichtung im Börsengesetz, dass sie eine solche Meldung machen müssen.“ Die Börsenaufsicht erklärte, dass sie die steuergetriebenen Aktiendeals bereits 1991 aufgedeckt habe. Zudem habe das Land Hessen im Bundesrat die Erneuerung des Gesetzes beantragt, damit die Aufseher mehr Informationen über mögliche Verdachtsmomente der Finanzverwaltung mitteilen müssten.

Reuters