Die Bundesregierung hat nur sehr begrenzte Möglichkeiten, die Aufenthalte des thailändischen Königs in Bayern zu kontrollieren und mögliche Rechtsverstöße zu ahnden. Das geht aus einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags im Auftrag von Linken-Abgeordneten hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Auch wenn die Aufenthalte des Monarchen Maha Vajiralongkorn nur privaten Zwecken dienten, gelte er dabei trotzdem als Staatsoberhaupt und nicht als „Privatperson“.
„Als solcher genießt der Monarch im Ausland gewohnheitsrechtlich die vollständige funktionale und persönliche Immunität, weil er in seiner Person die ‚Würde des Staates‘ repräsentiert“, schreiben die Gutachter. „Hoheitliche (Zwangs-)Maßnahmen (z.B. Telefonüberwachung, Quarantäne, Bußgelder etc.) gegenüber amtierenden ausländischen Staatsoberhäuptern, die sich in Deutschland aufhalten, sind völkerrechtlich unzulässig.“
Allerdings sei als „ultima ratio“ eine Ausweisung des Königs bei Rechtsverstößen möglich.
Nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen könnten akkreditierte Diplomaten zur Persona non grata, zur unerwünschten Person, erklärt und ausgewiesen werden. „Analog lässt sich diese Vorschrift auch auf alle anderen Staatsorgane anwenden, die sich im Gastland aufhalten.“
Bundesaußenminister Heiko Maas hatte dem König kürzlich mit Konsequenzen für den Fall gedroht, dass bei dessen Aufenthalten in Bayern rechtswidriges Verhalten festgestellt werde. „Natürlich habe ich auch das Treiben des thailändischen Königs in Deutschland im Blick“, sagte der SPD-Politiker. „Und wenn es dort Dinge gibt, die wir als rechtswidrig empfinden, dann wird das sofortige Konsequenzen haben.“ Bisher hat das Auswärtige Amt nach eigenen Angaben aber keine „belastbaren Hinweise“ auf rechtswidriges Verhalten.
Im Kern geht es in der Diskussion um die Frage, ob der König sein Land von deutschem Boden aus regiert oder nicht. Er verbringt einen großen Teil seiner Zeit in Bayern, besitzt eine Villa in Tutzing am Starnberger See und hielt sich auch während des Corona-Lockdowns im Frühjahr trotz Beherbergungsverbots zeitweise in einem Luxus-Hotel in Garmisch-Partenkirchen auf. Seit Mitte Oktober ist er aber wieder in Thailand. Es wird erwartet, dass er dort auch mindestens bis Ende des Jahres bleibt.
Die Deutschland-Aufenthalte des Königs werden auch bei den seit Monaten anhaltenden Protesten gegen die Regierung in Thailand thematisiert. In einem Brief an den deutschen Botschafter in Bangkok, Georg Schmidt, haben Demonstranten kürzlich um Prüfung gebeten, ob der König seine Amtsgeschäfte von fremdem Boden aus verrichtet. Die Linke fordert nun, dem König den Aufenthalt in Deutschland ganz zu verweigern.
Gutachten: Kontrolle des Thai-Königs in Deutschland kaum möglich
22 Nov. 2020
Die Aufenthalte des thailändischen Königs in Bayern sorgen seit Monaten für Aufregung. Außenminister Maas hat dem Monarchen für den Fall von Rechtsverstößen mit Konsequenzen gedroht. Allerdings wäre das gar nicht so einfach.
DPA
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