Gesetz gegen „verhetzende Beleidigung“ sollte nicht nur Juden schützen
Der neue Straftatbestand der „verhetzenden Beleidigung“ soll die Opfer des Nationalsozialismus schützen. Der jüdische Zentralratspräsident sowie der Antisemitismusbeauftragte fordern ein Gesetz, das auch Angriffe gegen andere Gruppen verhindern soll.
Felix Klein, Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung (DPA)

Der von den Koalitionsfraktionen geplante neue Straftatbestand der „verhetzenden Beleidigung“ sollte aus der Sicht des Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, nicht nur Jüdinnen und Juden vor verbalen Angriffen schützen. „Es ist selbstredend, dass ein solcher Straftatbestand nicht eine bestimmte Gruppe, sondern alle Opfer schützen beziehungsweise ein konkretes Verhalten sanktionieren und bestenfalls verhindern soll“, sagte Schuster der „Welt“ (Donnerstagsausgabe).

Ähnlich wie Schuster äußerte sich in der Zeitung der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein. „Die Vorschrift sollte nicht nur für jüdische Personen und Organisationen gelten“, sagte er.

Über die genaue Ausgestaltung des Straftatbestands, der eine Lücke im deutschen Strafrecht füllen und einen besseren Schutz vor Hass und Hetze schaffen soll, gibt es in den Koalitionsfraktionen Streit. Die Unionsfraktion will mit dem neuen Strafparagrafen nur Gruppen schützen, die im Nationalsozialismus verfolgt wurden. „Der Tatbestand muss eingegrenzt werden, damit er nicht uferlos wird“, sagte der Vize-Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei (CDU), der „Welt“.

Dem widersprach der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner. „Ich habe kein Verständnis dafür, dass Gruppen wie Muslime, die im Nationalsozialismus nicht verfolgt wurden, aber heute Attacken ausgesetzt sind, vom Straftatbestand ausgenommen werden sollen“, sagte er.

AFP