Minsk bestätigt Todesurteil gegen einen Deutschen – Gespräche mit Berlin
Nach dem Todesurteil gegen einen Deutschen zeigt sich Belarus bereit für Verhandlungen mit dem Auswärtigen Amt. Berlin seien Lösungen angeboten worden, hieß es in Minsk.
Auf diesem von der staatlichen Nachrichtenagentur Sputnik via AP veröffentlichten Foto nimmt der Präsident von Belarus, Alexander Lukaschenko, am Gipfeltreffen der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SOZ) teil. / Photo: DPA (DPA)

Nach Bekanntwerden eines Todesurteils gegen einen Deutschen in Belarus (früher Weißrussland) hat das Außenministerium in Minsk den Fall offiziell bestätigt. Der deutsche Bürger sei wegen Terrorismus und Söldnertums verurteilt worden, teilte Außenministeriumssprecher Anatoli Glas im sozialen Netzwerk VK mit. Glas sprach lediglich von einer Verurteilung, nannte aber die Todesstrafe nicht. Die von Machthaber Alexander Lukaschenko regierte Ex-Sowjetrepublik ist das einzige Land in Europa, in dem diese Strafe noch vollstreckt wird – und zwar per Genickschuss.

„Es gab natürlich Kontakte mit der deutschen Seite zu diesem Thema“, sagte Glas. „Dieser Straftäter ist deutscher Staatsbürger, und wir verstehen die Sorge der deutschen Seite um ihn.“ Belarus habe im Einklang mit dem internationalen Recht und zwischenstaatlichen Vereinbarungen der deutschen Seite konsularischen Zugang zu dem „Verbrecher“ gewährt.

Das Auswärtige Amt in Berlin hatte den Fall bestätigt. Berlin lehne die Todesstrafe als grausam und unmenschlich grundsätzlich ab, hieß es.

„Unter Berücksichtigung des Ersuchens des deutschen Auswärtigen Amtes hat die belarussische Seite konkrete Lösungsvorschläge zu den bestehenden Optionen für die Entwicklung der Situation gemacht“, sagte Glas. Details nannte er nicht. Die Außenministerien beiden Länder führten Konsultationen dazu, sagte er.

Dem früheren Rettungshelfer des Deutschen Roten Kreuzes würden Söldnertum, Spionage, Terrorismus, Schaffung einer extremistischen Vereinigung, Zerstörung eines Verkehrsobjekts und illegaler Umgang mit Waffen, Sprengstoff und Munition vorgeworfen, berichtete unter anderem die belarussische Menschenrechtsorganisation Wjasna. Das Urteil soll am 21. Juni in Minsk gesprochen worden sein.

DPA