Migrationsdebatte: Pro Asyl warnt vor „rechtswidrigen Verschärfungen“
Pro Asyl fordert von den Parteien bei Gesprächen zur Migrationspolitik rechtlich korrekte Maßnahmen. Die Organisation warnt vor möglichen Gesetzesverstößen bei der Streichung von Sozialleistungen für Dublin-Flüchtlinge und bei Grenzzurückweisungen.
Symbolbild. Pro Asyl warnt in Migrationsdebatte vor „rechtswidrigen Verschärfungen“/ Photo: DPA (DPA)

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl warnt vor überzogenen Beschlüssen bei dem Spitzengespräch zur Migrationspolitik. „Die Bundesregierung darf keine Maßnahmen beschließen, die gegen Verfassung, Europarecht oder Völkerrecht verstoßen“, erklärte die Organisation am Dienstag. „Rechtswidrige Verschärfungen untergraben den Rechtsstaat, spielen den Rechtsextremisten in die Hände und lösen keine gesellschaftlichen Probleme.“

Die Organisation sprach insbesondere in Richtung der Union eine Warnung aus. „Im verzweifelten Versuch, den restriktiven Kurs der Ampel-Regierung zu übertreffen, verliert die CDU unter Merz und Spahn jedes Maß“, erklärte die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, Wiebke Judith. „Forderungen nach Zurückweisungen an den deutschen Grenzen und der Bezug zu einer angeblichen Notlage sind nicht nur europarechtswidrig, sondern auch europapolitischer Sprengstoff.“

Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, der Landesregierungen und der Union beraten am Dienstagnachmittag im Bundesinnenministerium über die künftige Migrationspolitik.

Pro Asyl warnt vor illegaler Sozialleistungsstreichung für Dublin-Flüchtlinge

Die Organisation ordnete verschiedene vorgeschlagene Maßnahmen als vermutlich rechtswidrig ein. „Eine Streichung der Sozialleistungen 'auf Null' für Menschen in Dublin-Verfahren ist absehbar verfassungswidrig“, analysierte sie. Laut den Dublin-Regeln müssen Flüchtlinge Asyl in dem EU-Land beantragen, in das sie zuerst eingereist sind. Für Betroffene, die anschließend nach Deutschland weiterreisen, haben verschiedene deutsche Politiker eine komplette Streichung von Sozialleistungen gefordert.

Auch eine Zurückweisung von Geflüchteten an den Grenzen zu anderen EU-Staaten sei nicht möglich, urteilte Pro Asyl: „Zurückweisungen an den Binnengrenzen sind unionsrechtswidrig.“ Deutschland müsse in solchen Fällen „den für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaat“ herausfinden - dies könne nicht die Bundespolizei an der Grenze tun, sondern nur das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

AFP