Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat Israel zum Ergreifen aller Maßnahmen zur Verhinderung eines Völkermordes im Gazastreifen aufgefordert. Israel müsse zudem ein Aufhetzen zum Genozid „verhindern und bestrafen“. Die Richter in Den Haag forderten Israel am Freitag außerdem auf, „dringend benötigte“ humanitäre Hilfe in das belagerten Palästinensergebiet zuzulassen.
Der IGH erklärte, dass er für die Entscheidung über Notstandsmaßnahmen zuständig sei. Auch die von Israel beantragte Abweisung der Völkermord-Klage werde nicht erfolgen. Der Gerichtshof stellte fest, dass die Palästinenser eine geschützte Gruppe im Sinne der Völkermordkonvention sind, und erkannte das Recht der Palästinenser in Gaza auf Schutz vor Völkermord an.
Südafrika hatte am 29. Dezember beim IGH eine Klage wegen Völkermordes eingereicht und eine einstweilige Verfügung gegen Israel beantragt. Südafrika fordert unter anderem einen sofortigen Stopp der israelischen Offensive. Tel Avivs Angriffe haben nach Angaben der Gesundheitsbehörden in Gaza große Teile des Gebiets verwüstet und mehr als 26.000 Palästinenser getötet.
Die Urteile des IGH sind für alle Parteien bindend, das Gericht hat jedoch keinen Mechanismus, um sie durchzusetzen. So hatte der IGH etwa Russland aufgefordert, seinen Angriffskrieg in der Ukraine zu beenden. Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu hatte bereits im Vorfeld erklärt: „Niemand wird uns aufhalten - nicht Den Haag, nicht die Achse des Bösen und auch sonst niemand“.
Südafrika beantragte außerdem, dass der IGH aufgrund der Dringlichkeit der Situation eine einstweilige Verfügung erlässt. Nach den Anhörungen am 11. und 12. Januar nahm der IGH seine Beratungen auf, nachdem er die Schriftsätze und Beweismittel der Parteien geprüft hatte. Ein Urteil des IGH in der Hauptsache steht noch aus.