Gaza-Krieg: Weiterer Eilantrag zu Waffenexporten nach Israel gescheitert
Deutschland zählt mit seinen Waffenexporten an Israel zu den größten Unterstützern des Vernichtungskrieges in Gaza. Ein weiterer Versuch, dem entgegenzuwirken, wurde vor dem Berliner Verwaltungsgericht abgewiesen.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg / Photo: DPA (DPA)

Ein weiterer Eilantrag mehrerer Palästinenser aus dem Gazastreifen zu künftige Waffenexporten nach Israel ist vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert. Die Antragsteller wollten die Bundesregierung dazu verpflichten lassen, sie zeitnah nach einer Genehmigung von Lieferungen darüber zu informieren, wie das Gericht am Montag mitteilte. Der Antrag wurde aber für unzulässig erklärt.

Dritte hätten keinen Anspruch darauf, eine Behörde im Vorhinein zur Auskunft über etwaige Genehmigungen zu verpflichten, deren tatsächliche und rechtliche Umstände noch ungewiss seien. Ein solcher „Rechtsschutz auf Vorrat“ sei nicht vorgesehen.

Umso mehr gelte das für Entscheidungen, die in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung fielen, führte das Gericht aus. Dazu zählten künftige Genehmigungen des Bundeswirtschaftsministeriums nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz für den Export von Kriegswaffen.

Es sei offen, ob die Antragsteller von etwaigen zukünftigen Lieferungen betroffen wären, erklärte das Gericht. Außerdem könne es sein, dass sie in der Zukunft nicht informiert werden dürften, weil das beispielsweise nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben könne.

Die Palästinenser hatten geltend gemacht, dass sie keinen wirksamen Rechtsschutz gegen Waffenlieferungen erkämpfen könnten, wenn sie nicht im Vorfeld informiert würden. Sie bezogen sich dabei auch auf eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts vom Juni.

Damals war der Versuch gescheitert, der Bundesregierung vorläufig Waffenlieferungen an Israel verbieten zu lassen. Diese Eilentscheidung wurde im August vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt. Auch gegen den aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts kann noch mit einer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht vorgegangen werden.

Israelischer Vernichtungskrieg in Gaza

Israel hatte nach dem Vergeltungsschlag der palästinensischen Organisation Hamas am 7. Oktober einen Vernichtungskrieg in Gaza gestartet. Erklärtes Ziel ist die Zerschlagung der Hamas, doch es wurden bislang Zehntausende Zivilisten von Israels Armee getötet.

Humanitäre Hilfslieferungen werden seither von Israel behindert. Fast zwei Millionen Menschen wurden gezwungen, in den Süden zu flüchten. Doch auch dort sind sie israelischen Angriffen ausgesetzt. Zudem herrscht eine akute Hungerkrise, die Hungertote fordert.

Nach palästinensischen Angaben wurden in Gaza seit dem 7. Oktober mehr als 41.600 Menschen getötet und mehr als doppelt so viele verletzt. Die Zahl könnte weit höher sein, da noch viele Tote unter den Trümmern liegen und nicht geborgen werden können. Beim Großteil der Todesopfer handelt es sich laut örtlichen Berichten um Frauen und Kinder.

TRT Deutsch und Agenturen