Das Hamburger Amtsgericht St. Georg hat am Freitag der Klage einer Muslimin stattgegeben. Im Februar 2020 hatte ihr das Fitnessstudio „benefit“ ihr nicht erlaubt, mit Kopftuch zu trainieren. Nun muss der Muslimin eine Entschädigung in Höhe von 1000 Euro gezahlt werden, wie die Beratungsstelle für Diskriminierung „amira“ mitteilte. Als Vorwand hatten die Angestellten des Fitnessstudios Sicherheitsbedenken und Hygienevorschriften angeführt.
Sebastian Busch, der Vertreter der Klägerin, sieht das anders: „Es geht hier um Eingriffe in die Religionsfreiheit sowie um mittelbare Benachteiligungen aufgrund der Religion, die nur dann rechtmäßig sein können, wenn das Verbot auch tatsächlich notwendig ist.“ Mit seinem Urteil folgte letztlich auch das Gericht dieser Ansicht.
Die Muslimin betonte nach der Gerichtsentscheidung: „Ein Zeichen setzen möchte ich auch denjenigen gegenüber, die solche Diskriminierungen verantworten und ihnen zeigen, dass sie nicht einfach damit durchkommen.“
Laut amira-Beraterin Eliza-Maimouna Sarr gibt es eine Vielzahl solcher Fälle. „Diese Alltagserfahrungen haben weitreichende und belastende Folgen für die Betroffenen“. Das umstrittene Fitnessstudio sei zudem bereits mehrfach durch diskriminierende Maßnahmen aufgefallen.