Das Verwaltungsgericht München geht seit Dienstag der Frage nach, ob der bayerische Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei beobachten und dabei auch nachrichtendienstliche Mittel einsetzen darf. Die auf neun Tage angesetzte Verhandlung bezeichnete AfD-Anwalt Christian Conrad als „Operation an der Herzkammer der Demokratie“.
Der Landesvorsitzende der Partei, Stephan Protschka, rechnet sich gleichwohl kaum Chancen auf Erfolg aus. Nachdem die AfD bereits im Eilverfahren in zwei Instanzen und auch auf Bundesebene beim Oberverwaltungsgericht in Münster (Nordrhein-Westfalen) gescheitert sei, glaube er nicht an eine Entscheidung zugunsten seiner Partei, sagte Protschka am Rande der Verhandlung. „Das Urteil wird ähnlich ausfallen wie in Münster. Das ist uns klar und wir haben auch die weiteren Wege schon vorbereitet, hier in diesem Land, um unser Recht als Oppositionspartei durchzusetzen“, sagte Protschka mit Blick auf mögliche weitere Instanzen.
Der bayerische Verfassungsschutz hatte bereits 2022 bekanntgegeben, die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall zu beobachten - und dabei neben der Ausschöpfung von allgemein zugänglichen Quellen auch nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen. Dazu zählen etwa V-Leute oder Telefonüberwachung.
Auf den Einsatz solcher Mittel werde aber bisher - bis zu einer gerichtlichen Klärung - verzichtet, sagte ein Vertreter des Verfassungsschutzes vor Gericht. Lediglich in einem einzigen Ausnahmefall sei eine Telefonnummer mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermittelt worden. Wohl aber sei öffentlich zugängliches Material gesammelt worden.
Die Entscheidung zur Beobachtung wurde von den Verfassungsschützern unter anderem damit begründet, dass Mitglieder der inzwischen offiziell aufgelösten Parteiströmung „Der Flügel“ nach wie vor großen Einfluss auf die Partei hätten. Es gebe bei Mitgliedern der Partei „Umsturzfantasien“. Von einem ethnischen Volksbegriff, der in Teilen der AfD vorherrsche ist die Rede, Muslime würden pauschal verächtlich gemacht und diffamiert.