Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Identitäre Bewegung als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen. Wie ein Sprecher am Montag auf Anfrage mitteilte, wies das Berliner Verwaltungsgericht bereits am vergangenen Donnerstag einen Antrag der Identitären Bewegung zurück. Sie hatte gegen diese Einstufung im Verfassungsschutzbericht 2019 geklagt.
In den Vorjahren hatte der Verfassungsschutz die Gruppierung, die bundesweit rund 600 Anhänger haben soll, als „Verdachtsfall“ bearbeitet. Mit seinem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, folgte das Gericht dem Tenor der Entscheidung im Eilverfahren aus dem vergangenen Juni.
Damals hatten die Richter unter anderem die Forderung der Identitären Bewegung nach einer ethnisch-kulturellen Homogenität zur Begründung angeführt. Die Identitäre Bewegung warnt vor einem „Bevölkerungsaustausch“ in Europa.
Im Mai hatte das Berliner Verwaltungsgericht zudem die Nennung der Parteijugend der AfD (Junge Alternative) und des inzwischen formal aufgelösten „Flügels“ der Partei im Verfassungsschutzbericht 2019 für rechtmäßig befunden. 2019 hatte das Bundesamt sowohl die Junge Alternative als auch den „Flügel“ als Verdachtsfall eingestuft. Für die Nachwuchsorganisation der AfD gilt diese Einschätzung immer noch. Den „Flügel“, den der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke 2015 gegründet hatte, beobachtet der Inlandsgeheimdienst dagegen mittlerweile als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Die formale Auflösung bedeutet nicht, dass die Beobachtung endet.
Verfassungsschutz darf Identitäre Bewegung „rechtsextremistisch“ nennen
17 Nov. 2020
Die Identitäre Bewegung darf vom Verfassungsschutz auch weiterhin als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnet werden. Das Berliner Verwaltungsgericht wies nach Klage der Gruppierung den Antrag zurück.
DPA
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