Die Verurteilung des rechtsextremen Attentäters von Halle zur Höchststrafe ist insgesamt rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag mitteilte, hatten sich gegen das Urteil ausschließlich zwei Nebenkläger gewandt, nicht der Angeklagte oder andere Beteiligte. Deren Revisionen seien mit Beschluss vom 22. März verworfen worden. (Az. 3 StR 270/21) Stephan Balliet hatte am 9. Oktober 2019 versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Er warf Brand- und Sprengsätze und schoss auf die Zugangstür. Als es ihm nicht gelang, aufs Gelände zu kommen, ermordete er vor der Synagoge eine 40 Jahre alte Passantin und in einem nahe gelegenen Döner-Imbiss einen 20-Jährigen. Auf der Flucht verletzte er weitere Menschen. Im Dezember 2020 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg den damals 28 Jahre alten Deutschen zu lebenslanger Haft verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt und Sicherungsverwahrung angeordnet. Einer der Nebenkläger hatte sich bei einem Schusswechsel mit der Polizei am Rande des Geschehens auf dem Gehweg befunden. Der zweite Mann war vom Außenspiegel des Fluchtwagens erfasst und verletzt worden, als er aus einer Straßenbahn stieg. Das OLG hatte den zweiten Vorfall nur als fahrlässige Körperverletzung gewertet und den ersten gar nicht berücksichtigt. Die beiden Nebenkläger wollten erreichen, dass Balliet auch wegen versuchten Mordes zu ihrem Nachteil verurteilt wird. Die BGH-Richter sahen aber keinen Rechtsfehler. Mehr zum Thema: „Gerechtigkeit für Opfer von Hanau“: Panel über Rassismus in Deutschland
Urteil gegen Halle-Attentäter insgesamt rechtskräftig
12 Apr. 2022
Stephan Balliet hatte am 9. Oktober 2019 versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als ihm das nicht gelang, ermordete er zwei Menschen in der Umgebung. Der Bundesgerichtshof hat nun die Höchststrafe für ihn bestätigt.
DPA
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