Supermärkte müssen ausrangierte Elektrogeräte zurücknehmen
Die Bundesregierung will Verbrauchern künftig die Rückgabe alter Elektrogeräte erleichtern. Der Bundestag gab grünes Licht für eine Gesetzesänderung, wonach Verbraucher ihre Geräte auch in Supermärkten abgeben können.
Ab Juli 2022 müssen Supermärkte auch alte Elektronikgeräte zum Zwecke des Recyclings zurücknehmen. (Reuters)

Ob alte Handys oder defekte Rasierer: Verbraucher sollen ausrangierte Elektrogeräte künftig auch in Supermärkten abgeben können. Der Bundestag beschloss am Freitag eine entsprechende Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Die Neuregelung soll dazu führen, dass mehr Geräte recycelt werden.

Konkret sollen Verbraucherinnen und Verbraucher spätestens ab dem 1. Juli 2022 Elektroaltgeräte auch bei vielen Discountern oder anderen Lebensmitteleinzelhändlern mit Elektronikangebot kostenlos abgeben können. Für kleine Elektroaltgeräte wie Handys oder Taschenlampen gilt dies unabhängig vom Neukauf eines Produkts, für größere Altgeräte (über 25 Zentimeter) beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels. Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und die Händler selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) erklärte, leicht erreichbare Sammelstellen seien „die beste Voraussetzung, um alte Elektrogeräte richtig zu entsorgen”. Würden Altgeräte ordentlich gesammelt, könnten Schadstoffe „verlässlich ausgeschleust und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen“ werden. Ihr Ziel sei dabei, die Rückgabe von alten Elektrogeräten „so einfach wie möglich“ zu machen - Verbraucherinnen und Verbraucher sollten diese „ganz nebenbei“ etwa beim Einkaufen erledigen können.

Nach Angaben des Umweltministeriums wurden im Jahr 2018 zwar rund 86 Prozent der gesammelten Elektroaltgeräte recycelt. Allerdings wurden im selben Jahr nur rund 43 Prozent der in Verkehr gebrachten Elektroaltgeräte auch wirklich gesammelt. Schulze wies darauf hin, dass alte Handys, Taschenlampen oder Rasierer oft vergessen in Schubladen lagerten. „Andere Altgeräte enden im Restmüll oder werden illegal vermarktet”, fügte sie hinzu.

Die Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes muss nun noch den Bundesrat passieren und soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Für den Handel gilt dann eine Übergangsfrist von sechs Monaten.

AFP