Oer-Erkenschwick: Nachbarklage gegen Gebetsruf erfolglos
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Nachbarschaftsklage gegen den Muezzinruf in Oer-Erkenschwick abgeschmettert. Jede Gesellschaft müsse akzeptieren, das man mitbekommt, wie andere ihren Glauben ausleben, sagte die Vorsitzende Richterin.
Oer-Erkenschwick in NRW: Nachbarklage gegen Ruf des Muezzins erfolglos (DPA)

Die Türkisch Islamische Gemeinde (Ditib) darf in Oer-Erkenschwick (Nordrhein-Westfalen) wieder über einen Lautsprecher zum Gebet rufen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land wies am Mittwoch nach einem jahrelangen Streit eine Beschwerde gegen den von der Stadt im nördlichen Ruhrgebiet genehmigten Muezzinruf ab. Anwohner hatten 2015 gegen die Ausnahmegenehmigung geklagt. Diese hatte der Gemeinde erlaubt, immer freitags zwischen 12.00 und 14.00 Uhr für höchsten 15 Minuten per Lautsprecher die Gläubigen zum Gebet zu rufen. Seit fünf Jahren unterblieb nach der Klage dieser Ruf. Die Anwohner, ein Ehepaar mit einem etwa 900 Meter entfernten Grundstück, sahen sich durch den Ruf in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt. Diese Ansicht teilte der 8. Senat des OVG nicht. „Jede Gesellschaft muss akzeptieren, dass man mitbekommt, das andere ihren Glauben ausleben“, sagte die Vorsitzende Richterin Annette Kleinschnittger in der mündlichen Verhandlung in Münster. Solange niemand zur Religionsausübung gezwungen werde, sei alles in Ordnung. Das OVG ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Dagegen ist Nichtzulassungsbeschwerde möglich (Az.: 8 A 1161/18).

DPA