Nach einem mutmaßlichen rechtsextremistischen Vorfall mit einem bekannten Partylied hat die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Oldenburg zwei Jugendliche wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung angeklagt. Wie die Behörde am Mittwoch mitteilte, sollen sie am Pfingstmontag bei einem Schützenfest in der Gemeinde Löningen öffentlich die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ zu dem Song „L’Amour Toujours“ des Künstlers Gigi D’Agostino gerufen haben.
Das Skandieren rechtsextremistischer Textzeilen zu dem bereits aus dem Jahr 1999 stammenden Partyhit machte im Mai bundesweit Schlagzeilen und löste eine Debatte über die Verbreitung ausländerfeindlicher Einstellungen in der Bevölkerung aus. Der Fall aus Löningen gehörte zu den ersten, die bekannt wurden. Wie viele andere wurde auch er durch Internetvideos dokumentiert.
Bekannt wurde der Vorgang bei dem Schützenfest in Löningen nur wenige Tage nach einem ähnlichen Zwischenfall in einer Nobelbar auf der Insel Sylt. Dort skandierten junge Menschen am Pfingstwochenende die Zeilen „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ während einer Feier, der Staatsschutz der Polizei nahm danach Ermittlungen wegen Volksverhetzung auf.
Weitere Vorfälle
In den folgenden Wochen wurden immer weitere Vorfälle mit dem Lied etwa bei Volksfesten gemeldet. Einem vor etwa einer Woche veröffentlichten Bericht der Redaktionsnetzwerk Deutschland zufolge wurde die Polizei deshalb bundesweit mehr als 360 Mal alarmiert. Veranstalter von Großveranstaltungen wie dem Münchner Oktoberfest kündigten an, das Lied nicht mehr zu spielen.
Ein Jugendrichter am Amtsgerichts in Cloppenburg prüft nach Angaben der Staatsanwaltschaft nun die Eröffnung eines Strafprozesses gegen die beiden Jugendlichen wegen des Vorfalls in Löningen. Die Beschuldigten räumten die Vorwürfe demnach bereits ein. Ob und wann es zu einer Hauptverhandlung kommt, ist offen. Angaben zum Alter der Beschuldigten wurden nicht gemacht.
Gegen drei weitere Jugendliche wurde das Verfahren laut Staatsanwaltschaft ohne Anklage eingestellt. Ihnen sei das Absingen volksverhetzender Parole nicht mit der nötigen Sicherheit nachzuweisen, erklärte die Behörde dazu.