Messerattacke im ICE: Verdächtiger soll in Psychiatrie
Die Messerattacke im ICE ist kein Terrorakt gewesen. Das behauptet ein Gutachter, der die Schuldfähigkeit des mutmaßlichen Täters infrage stellt. Der 27-Jährige soll nun in einer Psychiatrie untergebracht werden.
07.11.2021, Bayern, Neumarkt In Der Oberpflaz: Norbert Zink, Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Oberpfalz, spricht während einer Pressekonferenz zu dem Messerangriff auf Passagiere eines ICE. (DPA)

Nach der Messerattacke in einem ICE hat der Haftrichter die Unterbringung des mutmaßlichen Täters in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Ein Sachverständiger habe den 27-Jährigen untersucht und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass er „aktuell unter einer paranoiden Schizophrenie“ und Wahnvorstellungen leide und die „Schuldfähigkeit des Beschuldigten zur Tatzeit aufgehoben war“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Gerhard Neuhof von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth am Sonntag. Der Unterbringungsbefehl sei wie von der Staatsanwaltschaft beantragt erlassen worden. Der Beschuldigte werde im Bezirksklinikum Regensburg untergebracht. Der 27-Jährige habe dem Gutachter gesagt, er fühle sich von der Polizei verfolgt: Sie schicke Männer, die ihn verrückt machen sollten. Von einem 26-jährigen Fahrgast im Zug habe er sich bedroht gefühlt und „gemeint, dieser Mann wolle ihn töten“. Daraufhin habe er wuchtig auf dessen Kopf eingestochen. Die anderen Taten habe er dann nach eigener Aussage «wie im Traum begangen», sagte Oberstaatsanwalt Neuhof. „Er hat die Taten also nicht abgestritten.“ Ermittelt werde wegen versuchten Mordes. Polizeivizepräsident Thomas Schöniger sagte: „Bislang haben sich Hinweise auf eine psychische Beeinträchtigung beim Tatverdächtigen ergeben. Dies wird jedoch im Rahmen des weiteren gutachterlichen Verfahrens zu prüfen sein.“ Kriminaldirektorin Sabine Nagel sagte, Hinweise auf eine ambulante oder stationäre Behandlung des Tatverdächtigen gebe es nicht. Die Ermittler gingen bisher davon aus, dass er Einzeltäter sei. Es gebe keinen Hinweis auf Mittäter oder Mitwisser und keinen Anhaltspunkt für einen terroristischen Hintergrund.

DPA