Das Stuttgarter Oberlandesgericht unterstrich, dass der Verurteilte „wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ schuldig gesprochen wurde. Darüber hinaus handele es sich um eine „besonders gefährliche terroristische Vereinigung“, so die Strafzumessung.
Der türkische Staatsbürger mit kurdischen Wurzeln führte die PKK-Zelle zwischen Juli 2016 und Juni 2018 an. Zu seinem Aufgabenbereich gehörte unter anderem das Eintreiben von Spenden. Er organisierte Veranstaltungen und mobilisierte für PKK-Großveranstaltungen. Laut Ermittler-Angaben wurde auch ein Bargeldbetrag beim Verurteilten sichergestellt. Es handele sich um Finanzmittel für die Terrororganisation PKK.
Der Führer der Terrormiliz, die in der Türkei, im Irak und Syrien aktiv ist, reiste 2009 nach Deutschland ein. Seit seiner Festnahme im Juni 2018 sitzt der 63-Jährige in Untersuchungshaft.
Die USA, EU und die Türkei stufen die PKK als terroristische Organisation ein. In ihrem inzwischen mehr als 30-jährigen bewaffneten Kampf gegen den türkischen Staat hat die PKK den Tod von rund 40 000 Menschen, darunter Frauen, Kinder und Kleinkinder, zu verantworten.
Obwohl die PKK von der EU als terroristische Organisation eingestuft wird, werden die Aktivitäten der Gruppe nicht immer entschieden genug verfolgt. Darüber hinaus können PKK-nahe Gruppen als in Deutschland legitimierte Organisationen einen weitgehend rechtmäßigen Status erlangen, und so unbemerkt Propaganda-, Rekrutierungs-, und Spendenaktionen durchführen.