Die AfD kann ihren Parteitag auf dem Messegelände in Essen abhalten. Ein für Montag geplanter Gerichtstermin im Streit zwischen der Partei und der Messe sei abgesagt worden, teilte ein Sprecher des Landgerichts in der nordrhein-westfälischen Stadt am Sonntag mit. „Die Messe Essen hat den Verfügungsantrag anerkannt.“
In dem Streit hatte bereits am Freitag das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, wo die AfD gegen die Stadt Essen vorging, entschieden, dass der AfD die Grugahalle auf dem Messegelände für den Parteitag am 29. und 30. Juni zu überlassen sei.
Vor dem Landgericht Essen hätte nun eigentlich am Montag in einem Eilverfahren über einen weiteren Antrag der AfD gegen die Messe selbst entschieden werden sollen. Die Messe sollte damit verpflichtet werden, der AfD für den Ende Juni geplanten Bundesparteitag die Grugahalle zu überlassen. Die Messe, bei der die Stadt Essen Mehrheitsgesellschafterin ist, hatte den 2023 geschlossenen Mietvertrag vor rund zwei Wochen gekündigt.
Zuvor hatte der Essener Stadtrat am 29. Mai von der AfD eine strafbewehrte Selbstverpflichtungserklärung gefordert, mit der die Partei erklären sollte, dass sie auf dem Parteitag strafbare Äußerungen wie etwa die Parole „Alles für Deutschland“ verhindern oder sofort unterbinden würde. Andernfalls sollte der AfD bei jedem Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 500.000 Euro drohen. Diese Erklärung gab die AfD nicht ab.