DIHK: Vorgeschriebene Mindesttemperatur in Büros und Werkshallen reduzieren
„Gegebenenfalls ein bisschen wärmer anziehen“ sollen sich Menschen an ihrem Arbeitsplatz, meint der DIHK. In Büros und Werkshallen soll die vorgeschriebene Mindesttemperatur sinken. So will der Verband auf den drohenden Gasnotstand reagieren.
4. Oktober 2021, Hannover, Deutschland: Ein Mann dreht in einer Wohnung am Thermostat einer Heizung. Steigende Energiepreise belasten Haushalte mit einem geringen Einkommen besonders hart. (DPA)

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat sich angesichts der Gaskrise dafür ausgesprochen, in Büros und Werkhallen vorgeschriebene Mindesttemperaturen herunterzusetzen. DIHK-Präsident Peter Adrian sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Jedes Grad zählt. In meiner Lagerhalle muss ich entweder 17 oder 19 Grad garantieren, je nachdem, in welchem Ausmaß dort gelegentlich auch Menschen arbeiten. Das geht vielleicht auch mit etwas weniger.“ Man könnte auch in Büros die Heizung leicht herunterdrehen. „Dann muss man sich gegebenenfalls ein bisschen wärmer anziehen.“

Arbeitsstättenverordnung legt Mindestanforderungen fest

Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagte, das Ressort prüfe in Abstimmung mit dem federführenden Wirtschaftsministerium Lösungsansätze, wie bei Eintreten eines Gasnotstands Zwänge zur Einsparung von Heizenergie mit den Anforderungen an den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Einklang gebracht werden könnten. Ein Gasnotstand hätte erhebliche Auswirkungen auf die Sicherstellung von Produktionsprozessen und Auswirkungen auf die Beheizung von Arbeitsstätten.

Adrian sprach sich dafür aus, eine Vielzahl von Regelungen neu zu bewerten. „Dazu gehören auch Vorschriften, Werkstätten, Büros und selbst Lagerhallen auf bestimmte Temperaturen zu heizen. Die Werte schreibt die Arbeitsstättenverordnung vor, auch wenn die Menschen, die dort arbeiten, mit weniger auskommen wollen.“

Derzeit 17 bis 20 Grad in Büroräumen vorgeschrieben

Mindesttemperaturen in Arbeitsräumen sind in einer Technischen Regel für Arbeitsstätten geregelt. Demnach liegen die Mindestwerte der Lufttemperatur je nach Schwere der Arbeit zwischen 12 und 20 Grad. Die 12 Grad gelten für schwere körperliche Arbeiten. Für weniger schwere Arbeiten gelten Werte von 17 bis 20 Grad. In Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen muss während der Nutzungsdauer eine Temperatur von mindestens 21 Grad herrschen.

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DPA