„Bitte keine Araber“ - Architekturbüro lehnt Bewerber ab
Wegen seiner Herkunft darf kein Bewerber abgelehnt werden. So will es das Gesetz. Der Alltag sieht aber anders aus: Diskriminierung bei der Arbeitssuche und im Arbeitsleben sind keine Seltenheit.
Facebook-Eintrag von Yaseen Gabr (Yaseen Gabr - Facebook)

Diskriminierung ist im deutschen Arbeitsmarkt nach Einschätzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes immer noch weit verbreitet. „Repräsentativen Umfragen zufolge hat jeder zweite in Deutschland schon einmal Diskriminierung im Arbeitsleben erlebt“, sagte der kommissarische Leiter Bernhard Franke der Deutschen Presse-Agentur. Anfang der Woche war bekannt geworden, dass ein Mann sich auf ein Praktikum bei einem Berliner Architekturbüro beworben hatte. Als Antwort erhielt er eine Absage-Mail, die eigentlich nur für die interne Kommunikation gedacht war - mit der Aussage „bitte keine Araber“. Der Bewerber postete einen Screenshot der Mail auf Facebook. In sozialen Medien warfen Nutzer dem Architekturbüro Rassismus vor. In einer Stellungnahme, die der dpa vorliegt, nannte das Architekturbüro den Vorfall ein „Missverständnis“ und entschuldigte sich. Die Bewerbung sei versehentlich einer anderen Stellenanzeige für Projekte in China zugeordnet worden, deren Anforderungen etwa an Sprachkenntnisse der Bewerber nicht erfüllt habe. Deswegen „wurde die Bewerbung zunächst an das Sekretariat mit verkürztem Kommentar zurückgeschickt“. Man habe sich bei dem Mann entschuldigt, er habe die Entschuldigung akzeptiert. Der Bewerber selbst war zunächst nicht zu erreichen. „Das ist ein eindeutiger und besonders krasser Fall von Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft“, sagte Franke. „Der Betroffene hat gute Chancen, nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Entschädigung geltend machen zu können.“

„Die Person sollte sich aus unserer Sicht auf jeden Fall einmal beraten lassen, ob die Situation eine Prüfung vor Gericht verlangt“, sagte Vera Egenberger vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zu dem Fall. Wenn dann alle Fakten auf dem Tisch lägen, könne ein Gericht beurteilen, ob es sich um eine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes handelt.

DPA