In dem Berufungsverfahren gegen den französischen Ex-Präsidenten Nicolas Sarkozy wegen illegaler Wahlkampffinanzierung hat die Staatsanwaltschaft ein Jahr auf Bewährung gefordert. Staatsanwalt Bruno Revel sagte am Donnerstag in Paris, er gehe weiter davon aus, dass Sarkozy „wissentlich gegen die gesetzliche Obergrenze für Wahlkampfausgaben verstoßen“ habe, nicht aber, die illegalen Methoden zur Verschleierung der Ausgaben entwickelt oder gekannt zu haben. Das Plädoyer der Verteidigung findet am Freitag statt.
In dem Verfahren geht es erneut um die Frage, ob Sarkozy von der mutmaßlichen Verschleierung seiner Wahlkampfkosten durch die Eventfirma Bygmalion gewusst hatte. In erster Instanz war Sarkozy im September 2021 zu einem Jahr Haft ohne Bewährung in Form einer elektronischen Fessel verurteilt worden. Sarkozy hatte das Urteil als „ungerecht“ bezeichnet und weist weiter alle Vorwürfe zurück.
Beim Wahlkampf für die Präsidentschaftswahl 2012, die der damalige Amtsinhaber gegen seinen sozialistischen Herausforderer François Hollande verlor, hatte Sarkozy die Obergrenze für Wahlkampfkosten um fast das Doppelte überschritten. Nach Ansicht der Richter in der ersten Instanz wurden die überhöhten Kosten auf illegale Weise abgerechnet.
Sarkozy ist der erste ehemalige Präsident Frankreichs, der wegen Vergehen während und nach seiner Amtszeit zu Haftstrafen verurteilt wurde. Die zahlreichen rechtlichen Affären des konservativen Politikers beschäftigen die französische Justiz seit Jahren.