Tatort Gymnasium - Prozess um Vergewaltigung auf Schultoilette
Wenn die Schule zum Tatort wird: Am Landgericht Traunstein beginnt am Dienstag ein Prozess um schockierende Tatvorwürfe. Der Angeklagte, dem Sexualverbrechen gegen einen Mitschüler vorgeworfen werden, war zum Tatzeitpunkt erst 14 Jahre alt.
07.03.2017, Bayern, Traunstein: Außenansicht des Justizgebäudes am Landgericht in Traunstein (Bayern). Hier beginnt am Dienstag (22.06.2021) der Prozess um Vergewaltigungen auf einer Schultoilette. (DPA)

Es sind schockierende Vorwürfe, mit denen sich das Landgericht Traunstein am Dienstag (9.30 Uhr) befassen muss: Ein damals 14-Jähriger soll einen zehnjährigen Mitschüler mehrfach vergewaltigt haben. Tatort: die Schultoilette eines oberbayerischen Gymnasiums.
Immer wieder soll er den Jüngeren missbraucht, ihn drei bis vier Mal vergewaltigt haben. Das alles ereignete sich laut Staatsanwaltschaft im Herbst 2017 während der Nachmittagsbetreuung an einem Gymnasium in der Nähe von Rosenheim.

Pfeiffer: „Bundesweit ein großes Dunkelfeld“
Der angeklagte Junge soll den damals Zehnjährigen unter einem Vorwand auf die Toilette gelockt haben. Das Kind soll mitgemacht haben, weil es Angst vor Schlägen hatte. Laut Gericht hat der angeklagte Jugendliche die Tat bei der Polizei bestritten.
Angeklagt ist er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung und Körperverletzung. Das Gericht hat zwei Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte demnach schon am Mittwoch (23.6.) fallen.
„Dass so etwas angezeigt wird, ist höchst selten“, sagt der Kriminologe Christian Pfeiffer. „Der Mut ist beachtlich, aber das ist eine Seltenheit. Viele scheuen davor zurück, weil der Opferstatus sie nicht mehr verlässt.“
Wie häufig solche Fälle bundesweit sind, wird nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) nicht erfasst. Und auch Pfeiffer sagt: „Über die Häufigkeit wage ich keine Prognose.“ Er geht von einem sehr großen Dunkelfeld aus.
Verdreifachung von Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung
Für Bayern gibt es aber Zahlen, die bemerkenswert sind: Zwar ist die Zahl schwerer Sexualdelikte laut Landeskriminalamt (LKA) in etwa gleich bleibend, doch es hat sich etwas geändert auf dem Schulhof: Die Gesamtzahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung an Schulen hat sich fast verdreifacht - von 102 im Jahr 2016 auf 295 im Jahr 2020. Die Zahl der Tatverdächtigen stieg im gleichen Zeitraum von 97 auf 273 - wobei zu beachten ist, dass seit einer Novellierung des Sexualstrafrechtes auch die Straftatbestände der sexuellen Belästigung und des sexuellen Übergriffs erfasst werden.
Außerdem macht den Großteil davon allerdings der Straftatbestand der Verbreitung pornografischer Schriften aus. Gab es 2016 in diesem Zusammenhang noch 38 Fälle an bayerischen Schulen, waren es 2020 schon 168.
Auch ein Blick nach Großbritannien zeigt einen besorgniserregenden Trend: Die britische Aufsichtsbehörde Ofsted hat kürzlich einen Bericht zu sexueller Belästigung an Schulen veröffentlicht. Das erschreckende Ergebnis: Was früher Pokémon-Karten waren, sind heute Nacktbilder von Mitschülerinnen. In Jungs-Cliquen werden diese systematisch gesammelt und auf WhatsApp oder Snapchat als Trophäen geteilt. Und dieses „Spiel“ ist nur eines von vielen Beispielen für den erschütternden Befund des Berichts, der zu dem Schluss kommt: Sexismus und sexuelle Belästigung gehören an britischen Schulen zum Alltag.
Neun von zehn Mädchen gaben nach dem Bericht an, oft oder manchmal ungewollt explizite Bilder geschickt zu haben oder mit sexistischen Spitznamen angesprochen zu werden. Rund drei Viertel berichteten von sexuellen Übergriffen. Deutlich mehr als die Hälfte gab an, schon mindestens einmal ungewollt berührt worden zu sein.
Nach Angaben des bayerischen Kultusministeriums hat die Schule „unverzüglich die Strafverfolgungsbehörden zu informieren“, sobald dort Kenntnisse eines Sexualdeliktes vorliegen. „Für diese Anzeigepflicht gilt die Aussagegenehmigung für die Schulleiterin beziehungsweise den Schulleiter hiermit als erteilt“, heißt es in einer entsprechenden Bekanntmachung des Kultusministeriums aus dem Jahr 2014.
Entwicklung von Kompetenzen notwendig
„Angesichts einer zunehmend sexualisierten Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ist für eine erfolgreiche Prävention insbesondere die Entwicklung von Kompetenzen nötig, um zum Beispiel mediale Botschaften kritisch hinterfragen und selbstbestimmter mit Medien umgehen zu können“, sagt ein Ministeriumssprecher.
„Jugendliche sind besonders empfänglich für medial verbreitete Trends und Wertvorstellungen. Über Fernsehen, Internet, Musik oder Computerspiele werden sie mit problematischen und verstörenden Inhalten zum Thema Sexualität konfrontiert, wobei oftmals der Zusammenhang von Achtung, Zärtlichkeit, Liebe und Sexualität aufgehoben und ein bedenkliches Männer- und Frauenbild vermittelt wird.“

DPA