Eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie empfiehlt eine Zentralisierung der aktuell auf viele Stellen verteilten Prozesse, damit die Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland künftig besser funktioniert. Die Ausländerbehörden würden bei dem vorgeschlagenen Verfahren weitgehend außen vor bleiben. Es sieht eine geteilte Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten vor.
In der Studie des Beratungsunternehmens der öffentlichen Hand PD, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es: „Für Fälle, in denen eine Beteiligung der Ausländerbehörde zwingend notwendig erscheint, kann dieses als fakultatives Element im Ermessen der prüfenden Personen im Prozess und den entsprechenden technischen Systemen vorgesehen werden.“ Die Verantwortung für Integrationsfragen und den Vollzug des Aufenthaltsrechts, etwa bei Verstößen, sollte aber bei den Ausländerbehörden vor Ort bleiben.
Bei Anträgen im beschleunigten Fachkräfteverfahren muss die Ausländerbehörde aktuell eine Vorabzustimmung für das Visum erteilen. Die Auslandsvertretung prüft dann in der Regel lediglich die allgemeinen Voraussetzungen und die Originale der vorzulegenden Urkunden.
Schlankere Verfahren sollen langfristig Zeit und Geld sparen
Die Autoren der Studie schätzen, dass durch die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen bis zu 40 Prozent der aktuellen Bearbeitungszeiten eingespart werden können. Sollten die vorgeschlagenen Änderungen, die eine einheitliche IT-Plattform zur Beantragung und Bearbeitung der Visa und aller anderen relevanten Aufenthaltstitel beinhaltet, umgesetzt werden, wäre allerdings zunächst einmal mit Projektkosten zu rechnen. Das könnte demnächst auch zum Thema bei den Beratungen zum Haushalt 2025 im Bundestag werden.
„Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurden bereits ein entscheidender Schritt getan und jahrelange Versäumnisse korrigiert“, meint die Grünen-Innenpolitikerin Misbah Khan. Der nächste Schritt müsse eine umfassende Verwaltungsreform sein, die insbesondere auf eine Zentralisierung der Verfahren abziele. Die Bundesregierung und die Fraktionen der Koalition sollten die Ergebnisse nun prüfen und einen Weg hin zu effizienteren Strukturen aufzeigen, mit denen gleichzeitig die Ausländerbehörden entlastet würden. Die Bundesregierung sollte vor den nächsten Wahlen mit der Umsetzung der Empfehlungen der Machbarkeitsstudie beginnen, sagt Ann-Veruschka Jurisch, die sich in der FDP-Fraktion um Fragen der Erwerbsmigration kümmert.